Streit um DurchfahrtZu neuen Wohnungen führt kein Weg

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Das denkmalgeschützte Bahnwärterhäuschen in Harlaching ist verfallen, doch der Eigentümer würde es gerne wieder bewohnbar machen und auf dem Grundstück weitere Wohnungen bauen.
Das denkmalgeschützte Bahnwärterhäuschen in Harlaching ist verfallen, doch der Eigentümer würde es gerne wieder bewohnbar machen und auf dem Grundstück weitere Wohnungen bauen. Robert Haas
  • Dietrich Sailer will das denkmalgeschützte Bahnwärterhäuschen an der Geiselgasteigstraße sanieren und Wohnraum schaffen, kann aber keine Baugenehmigung erhalten.
  • Die Stadtwerke München verweigern eine Grundbuch-Dienstbarkeit für die Zufahrt, da sie die Fläche für geplante Umbauten 2029 und 2035 benötigen könnten.
  • Sailer kaufte das 900 Quadratmeter große Grundstück im Sommer 2024 für 270.000 Euro, einen Spottpreis wegen der ungeklärten Zufahrtsproblematik.
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Der Eigentümer eines alten Bahnwärterhäuschens im Münchner Süden würde gerne Wohnraum schaffen. Doch das geht nicht, weil die freie Fahrt zum Grundstück nicht dauerhaft gesichert ist. Wer den Plänen im Weg steht – und warum.

Von Sebastian Krass

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Also gut, dass die Züge von München zum Tegernsee und zum Schliersee direkt am Grundstück vorbeifahren, das bringt natürlich eine gewisse Belastung mit sich. Aber ansonsten hätte diese Lage zum Wohnen schon ein paar Vorteile: Zur einen Seite grenzt direkt der Perlacher Forst an, zur anderen sind es ein paar Fußminuten bis zur Isar, und die Tramhaltestelle Großhesseloher Brücke ist auch nur ein paar Schritte entfernt.

Und das denkmalgeschützte ehemalige Bahnwärterhäuschen, das auf diesem Grundstück an der Geiselgasteigstraße 265 steht, kann man sich auch als romantischen Ort zum Wohnen vorstellen.

Ein bisschen Phantasie braucht es dafür, denn im Moment ist das Häuschen ein trauriger Anblick, eine Ruine fast schon. Aber wenn es nach dem Eigentümer des Häuschens, Dietrich Sailer, geht, dann soll sich das ändern. Er will Wohnraum schaffen, in dem alten Bahnwärterhäuschen und womöglich auch außenherum. „Das wird die Wohnungsnot nicht lösen. Aber es wäre ein kleiner Beitrag“, sagt Sailer, den man auch kennt als Chef der Brauerei Münchner Kindl.

Dietrich Sailer will auf dem Grundstück an der Geiselgasteigstraße 265 Wohnraum schaffen.
Dietrich Sailer will auf dem Grundstück an der Geiselgasteigstraße 265 Wohnraum schaffen. Robert Haas

Allerdings gibt es ein Problem: die Erreichbarkeit des Grundstücks. Dorthin führt bisher nur ein Forstweg, und diesen erreicht man nur über die Gleise der Tramwendeschleife und eine Schranke. Zwar hat Sailer eine Durchfahrtgenehmigung dafür, aber keine im Grundbuch verankerte Dienstbarkeit, die diese Durchfahrt dauerhaft absichern würde. Derzeit könne man keine Genehmigung für einen Umbau des Bahnwärterhäuschens in Aussicht stellen, weil die „ausreichende Erschließung“ nicht gegeben sei, erklärt die Lokalbaukommission (LBK) der Stadt.

Sailer wirft den Stadtwerken München (SWM), denen das Tramgrundstück gehört, eine Blockadehaltung vor, die den Erhalt und die Sanierung eines Denkmals verhindere. „Es kann doch nicht sein, dass man mit dem Zug nach München reinfährt und zur Begrüßung diese Ruine sieht.“

Die CSU im Stadtrat unterstützt Sailers Ansinnen. Sie hat im Juni 2025 einen Antrag gestellt, in dem sie die Stadtverwaltung auffordert, „eine rechtliche Lösung“ zu finden, damit eine „Wiederbelebung und Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgen kann“.

Aber kann es sein, dass die SWM Sailers Wohnbauprojekt wegen bürokratischer Bedenken verhindern? Der städtische Betrieb stellt die Sache anders dar: „Gerne“ gewähre man die Zufahrt zum Bahnwärterhäuschen, aber ein Eintrag im Grundbuch sei nicht möglich, erklärt ein SWM-Sprecher. Denn ein solcher würde die Nutzung der Tramwendeschleife für die SWM und ihre Tochterfirma Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) künftig „empfindlich beeinträchtigen: Für das Jahr 2029 ist ein Streckenumbau und für 2035 der Umbau der Wendeschleife geplant“. Da könne es sein, dass man die Fläche, über die das Bahnwärterhäuschen erreichbar ist, „zumindest temporär (...) als Abstellfläche“ brauche. Eine Durchfahrtgenehmigung im Grundbuch könne „erheblich zu Lasten des öffentlichen Interesses gehen“.

Dietrich Sailer allerdings macht darauf aufmerksam, dass für diese Stelle im Grundbuch eine Dienstbarkeit für die Durchfahrt zugunsten einer anderen Partei eingetragen sei. Er sieht eine Ungleichbehandlung. Die SWM bestätigen, dass es diese andere Dienstbarkeit gibt. Diese bestehe seit mehr als 60 Jahren, beziehe sich aber nicht auf die Tramwendeschleife, sondern auf „einen völlig anderen Streckenabschnitt“.

Es ist also eine verzwickte Lage, die aber nie ein Geheimnis war. „Ich habe von dem Problem gewusst“, sagt Sailer. „Aber ich will es lösen, nachdem es vorher über Jahrzehnte keiner gemacht hat.“

Das Problem bildet sich auch im Preis ab, zu dem Sailer das Grundstück im Sommer 2024 gekauft hat: 270 000 Euro, ein Spottpreis für so eine 900 Quadratmeter große Fläche in Harlaching. Oder anders gesagt: ein Preis mit hohem spekulativem Anteil. Wenn Sailer dort Baurecht für Wohnungen bekäme, würde sich der Wert vervielfachen.

Welche Art von Wohnraum will er schaffen? Luxuswohnungen wie bei Neubauten in Harlaching üblich? Dazu, so Sailer, könne er noch gar nichts sagen. Eine konkrete Planung könne man ja erst starten, wenn das Zufahrtproblem behoben sei. Sailer hofft, dass mit dem neuen Stadtrat, der von Mai an seine Arbeit aufnimmt, auch neuer Schwung in die Sache kommt.

Der Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching hat inzwischen schon eine neue Idee: Er hat kürzlich einen Verkehrsknotenpunkt „Großhesseloher Brücke“ gefordert. Dafür soll die Stadt das Grundstück mit dem Bahnwärterhäuschen kaufen, damit dort ein neuer Bahnhof an der Zugstrecke entstehen kann, mit Anknüpfung an die Tram. Dass eine solche Idee Wirklichkeit wird, ist aber angesichts leerer öffentlicher Kassen und zahlloser ÖPNV-Projekte mit ungeklärter Finanzierung extrem unwahrscheinlich. Und Dietrich Sailer sagt: „Davon habe ich noch gar nichts gehört. Bevor man so etwas fordert, sollte man vielleicht mal mit dem Eigentümer sprechen.“

Aus Sicht der SWM wiederum zeigt der Vorstoß aus dem BA, „wie wichtig es ist, maximale Flexibilität für die Grundstücksnutzung zu bewahren“, also auch: keine zusätzlichen Verpflichtungen ins Grundbuch aufzunehmen.

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