Fällung von 19-Meter-Kastanie in NeuhausenRettung in letzter Minute – vorerst

Lesezeit: 5 Min.

Zur Hälfte kahl: Die Kastanie wurde einseitig der Länge nach gestutzt.
Zur Hälfte kahl: Die Kastanie wurde einseitig der Länge nach gestutzt.
Robert Haas
  • Ende Februar wurde in der Nymphenburger Straße eine über hundert Jahre alte Kastanie ohne Genehmigung zur Hälfte gestutzt und sollte gefällt werden, bevor Polizei und Baumschutz die Arbeiten stoppten.
  • Der Hauseigentümer begründete die Fällung mit einem Brandgutachten, das einen zweiten Rettungsweg forderte, doch sein Antrag wurde von der Stadt abgelehnt.
  • Der massiv geschädigte Baum steht unter besonderem Schutz der Baumschutzverordnung.
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Ende Februar wird in der Nymphenburger Straße eine alte Kastanie beinahe gefällt. Ohne Erlaubnis. Der Schaden am Baum ist groß, der zwischen Anwohnern, Stadt und Eigentümer auch.

Von Max Fluder

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Der Schaden, der war bereits angerichtet. Die Arbeiter stoppten die Fällung der großen, vielleicht mehr als hundert Jahre alten Kastanie erst, als die Polizei und ein Mitarbeiter des Münchner Baumschutzes vor ihnen standen. Denn der Baum, prominent gelegen vor einem Mehrparteienhaus samt Ladenzeile an der Nymphenburger Straße, durfte und darf nicht gefällt werden. Nicht zum damaligen Zeitpunkt, an diesem Nachmittag Ende Februar. Und auch heute nicht.

Die Kastanie aber war schon derart zugerichtet – auf einer Hälfte waren alle Äste, alle Zweige heruntergeschnitten –, dass ein Baumgutachter kurze Zeit später im Fernsehen scharf urteilte: Der Baum sei massiv geschädigt, sagte er, und wenn etwas zu retten sei, dann mit massivem Einsatz. Kronenpflege, Ausgleichsschnitt, Standsicherheitsgutachten – wäre der Baum ein Patient im Krankenhaus, er müsste jetzt wohl auf die Intensivstation.

So viele Äste und Zweige waren bereits heruntergeschnitten, als die Arbeiten im Februar unterbrochen wurden.
So viele Äste und Zweige waren bereits heruntergeschnitten, als die Arbeiten im Februar unterbrochen wurden.
Robert Haas
Auch dicke Äste waren schon abgesägt.
Auch dicke Äste waren schon abgesägt.
Robert Haas

Für die Anwohner, für einige Menschen in Neuhausen ist das ein Skandal. Der Hauseigentümer hatte zum Zeitpunkt der versuchten Fällung zwar den entsprechenden Antrag beim zuständigen Planungsreferat der Stadt eingereicht. Dieser war aber noch nicht bewilligt. Inzwischen wurde er abgelehnt. Womöglich kommt auf den Eigentümer ein Bußgeld zu, das Verfahren läuft, die Beteiligten halten sich wegen des laufenden Prozesses dazu bedeckt.

Drei Meter Umfang, 16 Meter Kronendurchmesser, 19 Meter hoch – zumindest im ehemals gesunden Zustand. Ein einzelner Baum ist Stoff genug für ganz viel Ärger.

Die tz berichtete am Tag nach der versuchten Fällung, der Bayerische Rundfunk einige Tage darauf, und die Rollen in dem Konflikt scheinen auf den ersten Blick klar verteilt. Da sind die Hausbewohner, die die Kastanie schützen wollten und die versuchte Fällung bedauern. Da ist der Eigentümer, der den Baum erst stark zurückschneiden und dann fällen wollte. Und da sind die Stadt und der Freistaat, die in Form von Planungsreferat und Polizei eingriffen, als sich Anwohner meldeten und auf die Arbeiten am Baum aufmerksam machten.

Der Fall aber eignet sich nicht nur für Schlagzeilen, denn er zeigt mehr auf als die Emotionen, die so ein Baum hervorrufen kann. Wer sich näher mit der ramponierten Kastanie an der Nymphenburger Straße beschäftigt, lernt: Ein Baum ist ein Lebewesen, klar. Ein Baum ist – in München jedenfalls – aber auch ein Wesen, das in einer engen Stadt wie dieser Platz einnimmt, das bürokratisch geregelt und verwaltet wird. Eine Bürokratie, die im besten Fall dem Baum und dem Menschen dient. Eine Bürokratie, die aber auch dazu führt, dass sich zum Beispiel der Hauseigentümer über das Dickicht an Vorgaben aufregen kann.

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Für Elfi Bauer, eine der Bewohnerinnen des Hauses, ist die versuchte Fällung ein Unding: Ihr liege viel an dem Baum, sagt sie am Telefon, weil der nun mal so alt sei, so groß und so schön. Die Kastanie sei wichtig, sie trage nicht nur zum Stadtbild, sondern auch zum Stadtklima bei. Direkt unter der Kastanie ist ein Mäuerchen. Der Aufenthalt dort sei im Sommer nur möglich, wenn der Baum auch Schatten spendet, sagt die Anwohnerin. Dass die Kastanie nun beinahe gefällt wurde? Bauer seufzt, ehe sie sagt: „Das tut weh.“

Angekündigt waren einfache Schnittarbeiten. Und als Bauer gesehen hatte, dass die Arbeiter es dabei nicht beließen, sei sie eingeschritten und habe die Behörden kontaktiert. Sie sei sich, sagt sie, hinters Licht geführt vorgekommen, nicht ordentlich informiert. Und sie will, dass der Baum erhalten bleibt.

Der Hauseigentümer antwortet der SZ auf eine schriftliche Anfrage. Er schreibt: „Es ist unerträglich, wie man als Bürger und Unternehmen von der Stadt behandelt wird.“ Anfang Februar sei der Auftrag vergeben worden, den Baum zurückzuschneiden. Doch bis zu den Arbeiten Ende Februar habe ihn das Schreiben eines Brandgutachters erreicht, dessen Schlüsselsatz sei: Die Kastanie sei zu fällen, um einen zweiten Rettungsweg ins dritte Obergeschoss sicherzustellen. Daraufhin habe er gehandelt, die Fällung beauftragt und den entsprechenden Antrag an die Stadt geschickt, den diese dann aber noch nicht genehmigt hatte.

Für den Eigentümer ist das unverständlich. Er schreibt, er habe in einer klassischen Güterabwägung gegen den Baumschutz gehandelt, um den Brandschutz zu gewährleisten. Und ganz grundsätzlich sei es ein übermäßig bürokratischer Vorgang, dass er als Eigentümer des Grundstücks und damit auch des Baums dazu verpflichtet sei, eine Fällung überhaupt zu beantragen.

Denn es stimmt ja: Einen Baum zu fällen, ist einfach. In der Theorie zumindest. Und das nicht zu dürfen beziehungsweise den Auftrag nicht geben zu dürfen, ist ein Einschnitt der persönlichen Freiheit. Dieser wird seitens der Stadt damit gerechtfertigt, dass Bäume einer dicht besiedelten Stadt wie München guttun, genauer: dem Klima, der Biodiversität und dem Stadtbild.

In der Landeshauptstadt gibt es seit genau 50 Jahren eine Baumschutzverordnung, die exakt das tun soll: Bäume schützen. Seit Ende vergangenen Jahres dürfen alle Bäume, deren Stammumfang größer ist als 60 Zentimeter, nur noch mit genehmigtem Antrag und ausreichender Begründung gefällt werden.

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Diese Begründung muss, so nennt es das Planungsreferat, eine gewisse „Schwere“ haben. Wenn man zum Beispiel vom vielen Laub genervt sei, dann sei das kein hinreichend schwerer Grund. Zwischen Anfang März und Ende September darf grundsätzlich nicht gefällt werden, weil das die Zeit ist, in der Vögel brüten. Im Umkehrschluss gilt: Ende Februar ist die Zeit, in der man noch schnell einen Baum loswerden kann.

Wie an der Nymphenburger Straße. Dort aber gelten laut Planungsreferat noch einmal besondere Regeln: Um den „Charakter“ der Straße zu bewahren, ist seit 1999 bei allen Schnittarbeiten oder Fällungen in Vorgärten die Stadt zwingend zu beteiligen. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert also steht die Kastanie und nicht nur diese eine unter besonderem Schutz.

Wie und ob dieser Schutz in der Praxis auch durchgesetzt wird, hängt an den Zuständigen. Und die Durchsetzung dieses Schutzanspruches scheint zumindest in diesem Fall schiefgelaufen zu sein. Denn die Polizeibeamten rückten an dem Tag nicht nur ein-, sondern gleich zweimal an. Beim ersten Mal allerdings, am Vormittag, zog die Streife ab, nachdem ihnen fälschlicherweise telefonisch mitgeteilt worden war, dass es eine Genehmigung gäbe. Die Zuständigen bei der Stadt konnten von der Streife nicht erreicht werden. Erst beim zweiten Besuch stoppten die Beamten die Fällung. Zu dem Zeitpunkt war auch ein städtischer Mitarbeiter zugegen.

Zweimal rückten Polizeibeamte zum Haus mit Baum in der Nymphenburger Straße an.
Zweimal rückten Polizeibeamte zum Haus mit Baum in der Nymphenburger Straße an.
Robert Haas

Wegen der Schäden lebt der Baum womöglich nicht mehr so lange, wie es noch vor der versuchten Fällung abzusehen war. In Zukunft könnte er abermals Stress ausgesetzt sein: Das Planungsreferat vermerkt ein „laufendes Bauvorhaben“ auf dem Grundstück, ein Neubau eines rückwärtigen Baus mit Tiefgarage und ein Umbau des Wohnhauses im Vordergebäude. Das Planungsreferat sagt aber ebenfalls: Der Baumstandort ist durch diese Arbeiten nicht betroffen, die Kastanie muss erhalten bleiben. Auch der Eigentümer schreibt, das Bauvorhaben habe mit der Kastanie nichts zu tun.

Als unmittelbare Folge heißt es für Stadt und Eigentümer jetzt: Gutachten gegen Gutachten, und ein rechtlicher Aufwand, der auf den ersten Blick enorm wirkt. Zumindest verglichen damit, wie viel rechtliche Schwierigkeiten eine herkömmliche Hauspflanze mit sich bringt. Die jeweiligen Kosten schultern derzeit die Stadt und der Eigentümer. Letzterer hat den Eindruck, dass es hier an Augenmaß fehle. Während für Infrastrukturprojekte wie etwa den Bahnausbau reihenweise Bäume gefällt würden, ringen sie hier um einen einzigen Baum. Die Stadt wiederum verweist auf geltendes Recht. Bei fahrlässigen Verstößen gegen die Baumschutzverordnung können bis zu 25 000 Euro fällig werden, bei vorsätzlichen bis zu 50 000, auch wenn Vorsatz in solchen Fällen nur schwer zu belegen ist.

Immerhin dem Baum selbst geht es gut, den Umständen entsprechend natürlich. Die Kastanie ist grün und blüht. Zumindest auf der Hälfte, die nicht abgesägt wurde.

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