Das weiße Wartezelt vor dem Haupteingang des Strafjustizzentrums ist aufgebaut, die Sperrgitter stehen, das Prozedere ist geklärt: Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen startet am Freitag vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Staatsschutzprozess gegen Farhad N., den Mann, der am Vormittag des 13. Februar vergangenen Jahres sein Auto gezielt in eine Verdi-Demonstration gelenkt haben soll. Eine Mutter und ihre zweijährige Tochter kamen ums Leben, 44 weitere Personen wurden zum Teil lebensgefährlich oder schwer verletzt. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der 25-Jährige „die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus“ begangen habe.

Im Gerichtsgebäude an der Nymphenburger Straße ist man auf das Großereignis vorbereitet. „München war Standort für etliche Staatsschutzverfahren“, sagt OLG-Pressesprecher Laurent Lafleur, „wir haben gelernt, organisatorisch gut mit großen und öffentlichkeitswirksamen Verfahren umzugehen.“ Und groß wird das Verfahren werden: Der 7. Strafsenat unter dem Vorsitz von Michael Höhne hat für den Prozess 38 Tage angesetzt, terminiert bis zum 25. Juni, 23 Medienunternehmen aus ganz Deutschland haben sich akkreditiert, dazu Fotografen und Kamerateams.
Generalbundesanwalt Jens Rommel hatte nach dem Anschlag die Ermittlungen an sich gezogen. Aufgrund „der besonderen Bedeutung des Falls“, hieß es aus Karlsruhe, und weil die Tat als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verstehen sei. Zwölf Seiten lang ist die Anklageschrift, die am Freitag verlesen werden wird. Darin wird geschildert, wie der in Kabul geborene und seit 2016 in Deutschland lebende Farhad N. sich radikalisiert haben soll. In sozialen Medien soll er Reden afghanischer Prediger verfolgt haben, die islamistisch und antiwestlich ausgerichtet waren. Und die schlussfolgerten, dass die USA und westliche Staaten schuld an dem Leid der muslimischen Bevölkerung in Afghanistan seien.
Laut der Anklage sollen auch private Probleme Farhad N. dazu bewogen haben, an jenem Tag seinen Wagen in die Kundgebung zu steuern: Gegen 10.30 Uhr soll er auf der Seidlstraße die Begleitfahrzeuge der Polizei am Ende des Menschenzugs passiert und dann das Gaspedal durchgedrückt haben. Ohne zu lenken oder zu bremsen, soll er 23 Meter zurückgelegt haben – bis die Räder keine Bodenhaftung mehr hatten, weil unter dem Auto Menschen eingeklemmt waren. 44 Teilnehmer wurden verletzt, weil sie vom Auto oder von in die Luft geschleuderten Menschen getroffen wurden.
Bislang schweigt Farhad N. zu den Tatvorwürfen. Für den ersten Prozesstag am Freitag sind keine Zeugen geladen, nach Verlesen der Anklageschrift hat der Senat Zeit für eine etwaige Einlassung des Angeklagten eingeplant. Bislang war Farhad N. in der psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt in Straubing inhaftiert, für die Dauer des Prozesses wurde er nach Stadelheim überstellt.
Das Staatsschutzverfahren wird unter besonderen Bedingungen stattfinden. Presse und Zuhörer werden durch eine gesonderte Schleuse auf die Zuschauertribüne im oberen Stock des Sitzungssaals geleitet. Der Prozess ist öffentlich, jeder Interessierte kann das Verfahren verfolgen – muss aber strenge Sicherheitsmaßnahmen über sich ergehen lassen. So wird etwa von jedem Zuhörer der Ausweis kopiert, um etwaige Störer später schnell identifizieren zu können. Mäntel, Taschen oder Handys und natürlich Gegenstände, die geeignet sind, andere zu verletzen, müssen abgegeben werden. Im Einsatz sind Durchleuchtungsgeräte, Detektorschleusen und Security-Mitarbeiter, die die Prozessbeobachter durchsuchen.
Denn, so steht es in der Verfügung des Senatsvorsitzenden: Staatsschutzverfahren würden in der Regel zur Aufklärung von Straftaten geführt, „die im Allgemeinen einen ideologischen, politischen oder religiösen Hintergrund haben“. Es bestehe daher „die generelle Gefahr von Anschlägen auf Angeklagte und oder andere Verfahrensbeteiligte“.
Im unteren Bereich des Sitzungssaals werden neben dem fünfköpfigen Senat, der Bundesanwaltschaft, den Gutachtern und dem Angeklagten mit seinen beiden Verteidigern auch die Nebenklägerinnen und Nebenkläger mit ihren Anwälten Platz nehmen. Der Senat hat verfügt, dass die Geschädigten gewissermaßen gebündelt durch einen Rechtsanwalt, David Mühlberger, vertreten werden. Es gibt aber auch Geschädigte, die selbst einen Anwalt beauftragt haben, der dann nicht vom Staat finanziert wird. Derzeit hätten sich 16 Nebenkläger gemeldet, sagt Pressesprecher Lafleur.
Ich bin mir bewusst, dass die Justiz hier wertvolle Trauerarbeit leisten kann und sollte.Richter Michael Höhne
Durch die 38 Prozesstage wird der Senatsvorsitzende Michael Höhne führen. Er ermittelte als Staatsanwalt gegen Schwerstverbrecher, als Vorsitzender der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verurteilte er Mörder und Vergewaltiger. Seit 2019 steht er dem Staatsschutzsenat vor, der sich mit Terror und Extremismus beschäftigt.
An den ersten Tagen im Prozess werden Polizeibeamte und unbeteiligte Zeugen aussagen, dann kommen die Menschen, die Farhad N. äußerlich und sicherlich auch innerlich verletzt haben soll. In einem Interview mit der SZ sagte Richter Michael Höhne im Jahr 2019 zum Abschluss seiner Zeit als Schwurgerichtsvorsitzender: „Wir haben eben letztlich ein Täterstrafrecht. Uns sitzen aber auch die Angehörigen im Sitzungssaal gegenüber, oft weinend, zusammenbrechend, sie führen uns die Situation noch mal viel drastischer vor Augen als eine nackte Akte.“
Mit seiner ruhigen und einfühlsamen Verhandlungsführung hörte er Opfer und Angehörige und ermöglichte ihnen, ihre Geschichte einzubringen und Erlebtes zu verarbeiten. „Ich bin mir bewusst, dass die Justiz hier wertvolle Trauerarbeit leisten kann und sollte“, sagte er damals. Und das wird heute erst recht gelten.


