BundesanwaltschaftMordanklage nach Auto-Anschlag in München erhoben

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Im Februar starben zwei Menschen in München bei einem Anschlag auf einen Demonstrationszug.
Im Februar starben zwei Menschen in München bei einem Anschlag auf einen Demonstrationszug. (Foto: Christoph Trost/dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat den Fahrer angeklagt. Bei dem Anschlag auf die Verdi-Demo starben zwei Menschen, zahlreiche weitere wurden verletzt.

Von Joachim Mölter

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat wegen des Anschlags auf eine Gewerkschafts-Demonstration im Februar in München Mordanklage erhoben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Demzufolge werden dem afghanischen Staatsangehörigen Farhad N. Mord in zwei Fällen, versuchter Mord in 44 Fällen, gefährliche Körperverletzung sowie ein schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.

Das Verfahren soll vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München stattfinden. Ein Termin steht bislang nicht fest. Das OLG muss zunächst entscheiden, ob es die Anklage zulässt, erst dann kann ein Prozess angesetzt werden. Der Beschuldigte befindet sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft; er war noch am Tatort festgenommen worden.

Der zur Tatzeit 24 Jahre alte Farhad N. war am Vormittag des 13. Februar in der Nähe des Stiglmaierplatzes mit seinem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi gefahren. Dabei waren eine 37 Jahre alte Frau und ihre zwei Jahre alte Tochter ums Leben gekommen. 44 weitere Menschen erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen.

Der Anschlag ereignete sich zehn Tage vor der Bundestagswahl, weshalb die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen gleich am nächsten Tag von der Generalstaatsanwaltschaft in München übernommen hatte. „Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, hatte die oberste Anklagebehörde der Bundesrepublik ihr Eingreifen damals begründet.

Nun sieht sie sich offensichtlich bestätigt. „Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus“, heißt es in der Mitteilung vom Dienstag: „Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.“

Gabriele Tilmann, die Leitende Oberstaatsanwältin in Sachen Terrorismus-Bekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft München, hatte am Tag nach der Tat berichtet, dass Farhad N. in seiner Vernehmung eingeräumt habe, „bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein“. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge habe er als Einzeltäter gehandelt; Verbindungen zu islamistischen Netzwerken seien nicht gefunden worden.

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