Prozess in MünchenGericht unterbricht Verfahren zu Anschlag auf Verdi-Demo

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Die Bundesanwaltschaft wirft Farhad N. unter anderem zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor.
Die Bundesanwaltschaft wirft Farhad N. unter anderem zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor. Peter Kneffel/dpa

Der Prozess gegen Farhad N. wird von Anfang Mai an für sechs Wochen unterbrochen. Was zu den Gründen bekannt ist.

Der Prozess um den Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München mit zwei Toten wird im Sommer rund sechs Wochen lang unterbrochen. Die Hauptverhandlungstermine zwischen dem 4. Mai und dem 16. Juni seien aufgrund einer medizinisch unaufschiebbaren Behandlung eines Verfahrensbeteiligten abgesetzt, teilte das Oberlandesgericht mit. Danach solle das Verfahren planmäßig fortgesetzt werden.

Seit Mitte Januar verhandelt der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gegen den 25 Jahre alten Afghanen Farhad N. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor. Sie geht von islamistischem Terrorismus als Motiv aus.

Der Mann war am 13. Februar vergangenen Jahres mit einem Kleinwagen in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi gerast. Der Wagen erfasste als Erste die zwei Jahre alte Hafsa im Kinderwagen und ihre Mutter Amel. Die beiden wurden durch die Luft geschleudert und so schwer verletzt, dass sie später starben. Mehr als 40 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich.

Eine Hauptverhandlung darf in der Regel für eine Zeitspanne von maximal drei Wochen unterbrochen werden. Wird diese Frist überschritten, muss der Prozess von Neuem begonnen werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn bereits zehn Prozesstage stattgefunden haben, dann darf für einen Monat unterbrochen werden.

Der Prozess gegen Farhad N.  allerdings wird für sechs Wochen unterbrochen. Das ist laut Paragraf 229 der Strafprozessordnung möglich, wenn ein Angeklagter „oder eine zur Urteilsfindung berufene Person wegen Krankheit“ nicht zur Hauptverhandlung erscheinen kann. Das heißt, dass entweder der Angeklagte oder eine Person aus dem Senat sich einer „medizinisch unaufschiebbaren Behandlung“ unterziehen muss.

Das Gericht hatte kürzlich schon zusätzliche Termine angesetzt. Zuvor waren Verhandlungstage bis 25. Juni geplant gewesen, nun sind 13 weitere bis zum 12. August festgesetzt.

Zum Jahrestag des Anschlags am vergangenen Freitag hatten sich rund 350 Menschen zu einem feierlichen Gedenken am Tatort versammelt. Unter ihnen waren Vertreter der Stadt München, der Gewerkschaft Verdi sowie Kollegen, Freunde und Angehörige der Getöteten und Verletzten – und auch Betroffene selbst. Ein Teil von ihnen blieb jedoch bewusst fern. Die Teilnahme wäre für sie noch zu belastend gewesen, wie die Gewerkschaft und Anwälte von Betroffenen berichteten. Viele leiden bis heute teils unter körperlichen, teils unter psychischen Folgen des Geschehens.

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