Die Dimension ist sicherlich eine ganz andere, trotzdem fühlt man sich unweigerlich an den Anschlag auf das israelische Restaurant „Eclipse“ im April dieses Jahres erinnert: Vor dem Amtsgericht ist ein Mann angeklagt, der vor einer queeren Bar im Glockenbachviertel Gäste beschimpft, antisemitische Parolen gegrölt und schließlich eine Bierflasche gegen die Fensterscheibe geschleudert hatte. Die Flasche verfehlte um Haaresbreite eine Frau, die gerade an der Scheibe lehnte. „Ich wollte niemanden gezielt verletzen“, gibt sich Patrick G. in der Verhandlung reuig.
Patrick G. ist 35 Jahre alt, und, so sagt er, er habe während dieser Zeit im Sommer 2023 ein Alkoholproblem gehabt. Die Tat sei geschehen „am Ende einer zweitägigen Sauftour“, berichtet er: „Aufstehen, Konterbier und weiter.“ Der Alkohol war aber beileibe nicht das einzige Problem, das der Mann hatte: Laut Alexa Zierer von der Generalstaatsanwaltschaft sei das Weltbild von G. zur Tatzeit „rechtsextrem, antisemitisch und homophob“ gewesen.
Am Abend des 18. Juni 2023 trieb sich Patrick G. sichtbar alkoholisiert vor dem Café Nil herum, an dessen Fassade eine LGBTQI-Fahne hängt und das sich als Gay-Bar versteht. G. schlängelte sich durch die Tische im Außenbereich und beschimpfte die dort sitzenden Gäste mit Ausdrücken wie „Schwule sind minderwertig“, „ihr gehört alle ins Arbeitslager“. Außerdem äußerte er Schmäh-Tiraden gegen Menschen jüdischen Glaubens.
„Der war nicht unbedingt zurechnungsfähig“, sagt der Besitzer des Cafés vor Gericht. Er habe den Mann zum Gehen bewegen wollen. Als das nicht funktionierte, kam die Polizei und erteilte G. einen Platzverweis. Doch zwei Stunden später war er wieder da. Aus etwa zwei Metern Entfernung schleuderte er eine Bierflasche in Richtung des Cafés.
„Die Flasche ist an meinem Kopf vorbeigesaust“, erzählt eine 80-Jährige vor Gericht und fährt sich dabei über den blonden Scheitel, „i hob mehr Glück wie sonst was ghabt“. Die Flasche zerbarst an der Scheibe, dort blieben Kratzer zurück.
Patrick G. ist bei Gerichten kein Unbekannter, und auch nicht bei Fachstellen, die sich mit Rechtsextremismus beschäftigen. Aktuell befindet er sich aufgrund eines anderen Urteils in einer Entzugsanstalt. Er wolle aus der Szene aussteigen, „raus aus dem Moloch“, wie er es nennt und habe Kontakt zu Exit aufgenommen.
Mittlerweile habe er auch schwule Menschen kennengelernt „und mich gut mit ihnen verstanden“. Er klebt seine rechtsextremen Tattoos ab und will sie überstechen lassen. „Tschuldigung fürs Angst machen“, sagt G. zu einem Zeugen, den die Flasche knapp verfehlt hatte. Überhaupt entschuldigt er sich bei allen.
Am Ende verurteilt das Schöffengericht Patrick G. zu zwei Jahren und drei Monaten und ordnet die Unterbringung in einer Entzugsklinik an. „Sie sind auf einem guten Weg“, sagt ihm die Richterin, „ich hoffe, dass Sie den auch durchhalten.“

