Amtsgericht MünchenBehandlungsstuhl kaputt – Zahnarzt scheitert mit Klage gegen Patienten

Selbst der Zahnarzt habe vor Gericht nicht begründen können, inwiefern sein Patient fahrlässig gehandelt haben könnte (Symbolbild).
Selbst der Zahnarzt habe vor Gericht nicht begründen können, inwiefern sein Patient fahrlässig gehandelt haben könnte (Symbolbild). (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Der etwa zwei Meter große Mann hatte sich auf dem Stuhl bewegt, um es sich bequem zu machen. Für die Reparatur wollte der Arzt etwa 1700 Euro.

Nach einem Schaden an seinem Behandlungsstuhl ist ein Münchner Zahnarzt mit einer Klage auf Schadenersatz gegen seinen Patienten gescheitert. Der Zahnarzt habe etwa 1700 Euro für die Reparatur des Stuhls erstreiten wollen, teilte das Münchner Amtsgericht mit. Der Patient und dessen Haftpflichtversicherung hätten die Summe aber nicht zahlen wollen.

Das Gericht wies die Klage des Zahnarztes ab. Der Patient mit einer Körpergröße von etwa zwei Metern habe sich auf dem Behandlungsstuhl bei dem Praxisbesuch im Jahr 2024 bewegt, um es sich bequem zu machen – „wie es bei allen Patienten üblich sei“, teilte das Gericht mit. „Die Bewegung des Beklagten ist dabei auch nicht ungewöhnlich oder besonders ruckartig gewesen.“ Selbst der Zahnarzt habe vor Gericht nicht begründen können, inwiefern sein Patient fahrlässig gehandelt haben könnte.

Der Patient habe davon ausgehen dürfen, dass der Behandlungsstuhl auch für Zwei-Meter-Menschen geeignet sei – und die „üblichen Bewegungen im Rahmen des Sich-Bequem-Machens aushält“, argumentierte das Gericht. Es sei nicht ersichtlich, wie der Patient hätte wissen sollen, dass er sich dabei besonders vorsichtig verhalten müsste. Das Urteil des Amtsgerichts aus dem August ist rechtskräftig.

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