Prozess in München:Schwabinger Wirt überführt diebische Angestellte mittels Kamera

Die Videoüberwachung konnte einen Dieb nicht am Diebstahl einer Kamera hindern.

Auf einem Video war zu sehen, wie die Angestellte etwa zwei Wochen nach der Tat wieder das Büro betrat, den Tresor öffnete - aber nichts mitnahm.

(Foto: dpa)

Weil aus seinem Tresor mehr als 8000 Euro fehlten, installierte der Wirt eine Videokamera im Büro. Die Frau bestreitet die Tat - wird aber dennoch zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Susi Wimmer

Mit List und Technik hat ein Schwabinger Wirt seine diebische Angestellte überführt: Er installierte eine Videokamera im Büro und ließ die Schlüsselprotokolle für seine Räumlichkeiten auswerten, schließlich fehlten aus seinem Tresor mehr als 8000 Euro. "Ich war das nicht. Mehr habe ich nicht zu sagen", erklärte die angeklagte Angestellte in ihrem Schlusswort vor dem Amtsgericht. Der Strafrichter war davon weniger überzeugt und verurteilte die 41-Jährige wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.

Lange Jahre war die Frau in der Gaststätte beschäftigt und hatte sich offenbar nichts zuschulden kommen lassen. In den frühen Morgenstunden eines Februartages 2019 jedoch schlich sie mittels eines elektronischen Schlüssels in die Büroräume der Gaststätte. Dort öffnete sie den Tresor, in dem sich die Einnahmen befanden, mit einer Zahlenkombination und nahm 8677 Euro und einen Cent mit.

Zu dieser Auffassung kam zumindest das Gericht. Denn aus dem Schlüsselprotokoll ging hervor, dass die Frau am Tattag sowohl die Gaststätte als auch den Büroraum aufgeschlossen hatte. Die Angestellte jedoch bestritt die Tat vehement. Sie sagte, sie sei an jenem Abend bei ihrer Mutter gewesen und außerdem hätte sie sich damals auch gar nicht an die Zahlenkombination für den Tresor erinnern können.

Zwei Wochen nach der Tat öffnete die Frau den Tresor erneut, nahm aber nichts mit

In der Folge installierte der Wirt in seinem Büro eine Überwachungskamera. Und tatsächlich war auf einem Video zu sehen, wie die Angestellte etwa zwei Wochen nach der Tat wieder das Büro betrat, den Tresor öffnete und sich dann entfernte, ohne etwas mitzunehmen. Zwar konnte mit der Aufzeichnung nicht die Tat nachgewiesen werden, jedoch zeige es, "dass die Angeklagte sehr wohl über den Code für den verfahrensgegenständlichen Tresor verfügte", sagte der Richter. Auch die Sache mit dem Alibi erschien dem Gericht als bröckelig. Die 77-jährige Mutter der Angeklagten habe im Zeugenstand ersichtlich Schwierigkeiten damit gehabt, sich an andere Ereignisse und Daten zu erinnern. Zudem habe sie mehrmals Sachverhalte durcheinander gebracht.

Die 41-Jährige hatte nach dem Vorfall ein Schuldeingeständnis unterschrieben und dem Wirt 10 000 Euro bezahlt. Später sagte sie, sie habe sich dem Druck gebeugt, sei schwanger gewesen und in einer emotionalen Ausnahmesituation. Zumindest wertete das Gericht die Tatsache, dass der Schaden schon längst wiedergutgemacht wurde, als Pluspunkt für die Angeklagte. Auch sei sie nicht vorbestraft und ihr früherer Arbeitgeber habe kein besonderes Strafverfolgungsinteresse gezeigt.

Zu ihren Lasten habe unter anderem gesprochen, dass sie "ein besonderes Vertrauensverhältnis" im Rahmen ihrer Arbeitsstelle ausgenutzt habe. Lutz Lauffer, Pressesprecher am Amtsgericht, sagte, das Verfahren habe sich aufgrund einer umfangreichen Beweisaufnahme in die Länge gezogen. Das Urteil, das im Januar dieses Jahres erging, ist noch nicht rechtskräftig.

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