Prozess in München:Vergewaltigung während der Thaimassage in der Maxvorstadt

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Ein Masseur aus einem Studio in der Maxvorstadt wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (Symbolfoto). (Foto: Dasha Petrenko/IMAGO/Zoonar)

Ein Masseur vergeht sich an einer Kundin und begrabscht eine weitere. Die Amtsrichterin verhängt eine Bewährungsstrafe und ist überzeugt: Die Taten sind nur die „Spitze des Eisbergs“.

Von Susi Wimmer

Innere Ruhe und Gelassenheit verspricht die bunt bebilderte Webseite, Harmonie durch hochqualitative Thaimassage, die von „ideologisch geschulten Thais“ mit „Mission und Hingabe“ betrieben werde. Masseur Nattapon K. war – und ist – dort in dem Massagestudio in der Maxvorstadt offenbar in anderer Mission unterwegs: Laut Urteil des Amtsgerichts vergewaltigte er während der Massage eine Frau, eine andere begrapschte er, ein Fall aus 2017 ist mittlerweile verjährt. Und Amtsrichterin Sonja Öttl ging in ihrem Urteil davon aus, dass die angeklagten Taten „nur die Spitze des Eisbergs sind“.

Für Sabine L. (Namen der Frauen geändert), damals 25 Jahre alt, sollte die Thaimassage ein Geschenk sein, gebucht von einer Freundin. Gemeinsam traf man sich im Mai 2021 in dem Studio, wo zunächst eine Fußwaschung zelebriert wurde. Dann führte Nattapon K. die Frau in eine abgetrennte Kabine, wo sie auf Anraten des Masseurs auch ihre Unterhose ausziehen sollte, da sie „zu verspannt für eine Thaimassage“ sei und nun eine Ölmassage benötige.

Dann begrapschte und vergewaltigte Nattapon K. die Frau, die laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft „innerlich erstarrte und aufgrund ihres Schockzustandes nicht in der Lage war, sich gegen den Angeschuldigten zu wehren“. Später erstattete die 25-Jährige Anzeige bei der Polizei.

Im Gegensatz zu Sabine L. war die damals 26-jährige Julia F. schon des Öfteren in diesem Thaistudio massiert worden, allerdings bislang nur von Frauen. Als sie im November 2023 einen Termin buchte, sagte man ihr, dass nur ein Mann als Masseur zur Verfügung stehen würde. Sie dachte sich nichts dabei, als Nattapon K. sie im Untergeschoss in den hintersten Bereich führte, obwohl vorne alle Kabinen leer waren. Sie war auch zu spät zum Termin erschienen und ob der Situation „eingeschüchtert“, so ein Kripobeamter.

Während Julia F. auf dem Bauch lag, rieb Nattapon K. laut Anklage während der Massage sein Geschlechtsteil an ihren Händen. Zunächst glaubte die Frau noch, die Berührung sei ein Versehen gewesen. Als sie sich auf den Rücken drehte, massierte K. zwischen ihren Beinen und begrapschte sie, bis sie seinen Arm wegdrückte. „Sie ist heute noch wütend darüber, dass er sie so überrumpelt hat – und dass sie am Ende noch für diese Massage bezahlt hat“, sagt Nebenklage-Anwältin Dagmar Mortha. Die Anzeige von Julia F. war die Dritte ihrer Art. Bereits 2017 hatte eine Stewardess den Masseur angezeigt, weil er sie während der Behandlung ebenfalls im Intimbereich berührt hatte. Das Verfahren wurde damals eingestellt.

Die Prozessbeteiligten beraten sich in einem Rechtsgespräch im Hinterzimmer, am Ende verkündet Richterin Sonja Öttl, dass man bei einem Geständnis des Angeklagten und einem Täter-Opfer-Ausgleich eine Strafrahmenverschiebung vornehmen und damit eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängen könne. Verteidiger Björn Bilidt erklärt daraufhin, dass sein Mandant die Taten einräume und bedauere, er werde sich im letzten Wort entschuldigen. Was Nattpon K. am Ende auch tut. Er steht auf, sagt: „Es tut mir leid, was passiert ist, es wird nicht wieder vorkommen“, und setzt sich wieder hin.

In seiner Aussage erzählte zuvor K., dass er heute „in der Datenverarbeitung“ tätig sei – und immer noch samstags in dem Massagestudio arbeite. Das Betreiber-Ehepaar sagt nach dem Urteil auf SZ-Anfrage, K. habe sich vor Gericht „auf einen faulen Deal“ eingelassen, eingeschüchtert von den vielen Frauen im Gerichtssaal. An den Vorwürfen sei „nichts dran“. Man werde eine Berufung anstreben.

Durch das Geständnis des Angeklagten blieb den Frauen eine Aussage vor Gericht erspart. Richterin Sonja Öttl hatte mit Sabine L. telefoniert, diese wolle „mit der Sache abschließen“. Sie habe kein übermäßiges Interesse an einer Strafverfolgung, „sie will nur einfach, dass so etwas nicht noch anderen Frauen passiert“.

Halbnackt auf einer Liege, den Händen des Masseurs buchstäblich ausgeliefert, „Sie haben die absolut verletzliche Situation der Frauen ausgenutzt“, wirft Öttl dem Angeklagten vor. Sie verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzt sie zur Bewährung aus. K. muss an die Geschädigten 5000 und 2500 Euro zahlen und darf drei Jahre lang keine Massagetätigkeiten ausüben.

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