Süddeutsche Zeitung

Urteil am Amtsgericht München:Porsche-Fahrer flieht betrunken mit Escort-Dame vor Polizei - Gefängnis

Der 54-Jährige flüchtet mit reichlich Alkohol im Blut vor einer Kontrolle und fährt dann auf einen Polizisten zu. Der Beamte schießt viermal auf das Auto, zwei Kugeln treffen den Mann. Nun muss er in Haft.

Von Susi Wimmer

Ein Porsche-Fahrer, der betrunken auf der Flucht vor der Polizei auf einen Beamten zugefahren ist, muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Bei seinem Urteil folgte das Amtsgericht in seiner Argumentation vor allem den Aussagen der Polizisten. Verteidiger Marc Wederhake kündigte an, das Urteil "sehr intensiv" prüfen zu wollen. Zu einer möglichen Berufung äußerte er sich zunächst aber nicht.

Unstrittig ist, dass der Angeklagte Peter R. bei der Justiz kein unbeschriebenes Blatt ist: Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Führerschein - etwa zehn ähnliche Einträge finden sich bereits im Bundeszentralregister. Und obwohl er seit fünf Jahren keinen Führerschein mehr hat, war er auch an jenem Septemberabend 2021 mit seinem Porsche unterwegs.

Zunächst traf sich der 54-Jährige an diesem Abend mit einer Escort-Dame, man ging auf eine Flasche Schampus ins H'ugo's. Peter R. muss allerdings schon vorgeglüht haben, denn sein Alkoholkonsum in Anwesenheit der Dame entsprach nicht den knapp zwei Promille, die bei ihm später gemessen wurden. Kurz vor Mitternacht lenkte er den Porsche über die Prinzregentenstraße, auf dem Beifahrersitz seine Begleiterin Sabrina K. Am Europaplatz, so sagten die Polizisten aus, habe man den Porsche "verdachtsunabhängig kontrollieren" wollen - doch Peter R. gab Gas, ohne sich um die Anhaltesignale zu kümmern.

R. steuerte den Porsche am Vogelweideplatz auf die A94 und beschleunigte, was das Auto hergab. "Ich habe an meine Mutter gedacht, ich dachte, wir müssen jetzt sterben", sagte Sabrina K. in der Verhandlung aus. Der Streifenwagen kam dem Porsche nicht mehr hinterher. Doch irgendwann wurde Peter R. langsamer, die Polizei holte ihn ein und zwang ihn durch schräges Davorsetzen, auf der Sperrfläche an der Ausfahrt Daglfing anzuhalten.

Der Polizist habe um sein Leben gefürchtet, wich aus und schoss auf den Wagen

Polizist Benjamin D. sei, ohne sich mit seinem Kollegen abzusprechen, alleine aus dem Wagen ausgestiegen, so die Richterin. Sie sowie die beiden Schöffen hätten seinen Ausführungen Glauben geschenkt, dass er mit Taschenlampe und Waffe auf den stehenden Porsche zugegangen sei. In dem Moment habe das Auto zurückgesetzt und sei dann schnell auf ihn zugekommen. Der Beamte habe sich "in Lebensgefahr" gesehen, habe einen Schuss abgefeuert und sei zur Seite gelaufen.

Dass der Polizist weitere drei Schüsse abgefeuert hat, einen davon durch die Seitenscheibe, wird im Urteil nicht erwähnt. Zwei Kugeln trafen Peter R. - an der Wange und am Ohr. Sabrina K. sagte, ein Schuss habe knapp ihren Arm gestreift. Für sie seien die Schüsse der Horror gewesen. Der Porsche habe ja nur kurz geruckelt, dann habe der Polizist sofort geschossen. Dass die Frau während der Autobahnfahrt Todesangst hatte, sei glaubhaft, urteilte das Gericht. Die weitere Aussage von Sabrina K. aber wertete das Gericht als unglaubhaft, zumal die Zeugin davon ausgegangen sei, dass eine Polizistin geschossen habe.

Die Schilderungen der Polizisten erschienen dem Gericht glaubhaft, "das war keine abgesprochene Aussage zweier Freunde", so die Richterin. Vielmehr sei es dem Porsche-Fahrer "egal gewesen", dass da ein Polizist gestanden habe. Peter R. wurde verurteilt unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten. Er hat von Januar an einen Platz in einer Entwöhnungsklinik, um seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Wie lange er dort bleibt, wird sich zeigen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5703474
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/tbs/sap
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.