Prozess vor dem Münchner AmtsgerichtWenn der Dekohase seinen Kopf verliert

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Wegen einer Figur in einem Gemeinschaftsbeet ist ein veritabler Nachbarschaftsstreit ausgebrochen (Symbolbild).
Wegen einer Figur in einem Gemeinschaftsbeet ist ein veritabler Nachbarschaftsstreit ausgebrochen (Symbolbild). Martin Schroeder/Imago
  • Eine Münchner Bewohnerin klagte vor dem Amtsgericht auf 20 Euro Schadenersatz, weil ihr Dekohase im Gemeinschaftsbeet beschädigt wurde.
  • Die beklagte Nachbarin bestritt die Vorwürfe nicht hinreichend deutlich und konnte ihre Einwände nicht näher darlegen.
  • Das Amtsgericht München gab der Klägerin recht und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 20 Euro Schadenersatz.
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Als eine Figur in einem Gemeinschaftsbeet beschädigt wird, zieht deren Eigentümerin vor Gericht. Das Urteil in dem Streit um 20 Euro fällt eindeutig aus.

Von Susi Wimmer

Vor Gericht können schon mal Fälle landen, bei denen der Geschädigte seinen Kopf verliert. Dazu muss man sich nicht in die Niederungen der Mafia begeben, an Clans wie Camorra oder ’Ndrangheta denken. Da reicht schon ein schlichter Münchner Vorgarten: Dort wurde 2024 einem etwa 30 Zentimeter hohen Dekohasen der Dekokopf abgerissen. Die Dekohasen-Eigentümerin forderte Vergeltung, nein: Schadenswiedergutmachung, und zog vor das Münchner Amtsgericht.

Es reichen schon wenige Quadratmeter aus, um einen saftigen Nachbarschaftskrieg anzuzetteln. In diesem Fall war es der Gemeinschaftshof eines Mehrfamilienhauses in München. Dort platzierte eine dekobeflissene Bewohnerin in einem Beet den weiß-grauen, sitzenden Hasen samt davor hockendem Jungtier. Die vermeintliche Verschönerungsmaßnahme fiel auf den Monat März. Es kann also sein, dass es sich um einen Osterhasen gehandelt hat. Aber das weiß man nicht genau.

Am 12. März dann bot sich der Deko-Queen ein erschütterndes Bild: Ihr Hase lag niedergemetzelt im Beet, Kopf ab, und auch noch mehrere Teile herausgebrochen. Daraufhin soll sich ein Augenzeuge der Tat bei ihr gemeldet haben: Ein Nachbar, der gesehen haben will, wie eine andere Hausbewohnerin „zum maßgeblichen Zeitpunkt den Hasen körperlich mehrere Sekunden lang berührt habe“, so beschreibt es das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung zum Urteil.

Die Hasenbesitzerin reichte Klage auf Schadenersatz beim Amtsgericht ein. Schließlich belief sich der Wert des Hasen auf einen Betrag in schwindelerregender Höhe: 20 Euro.

Diese 20 Euro wollte die mutmaßliche Hasenvernichterin nicht bezahlen. Sie sagte vielmehr aus, dass besagter Augenzeuge absichtlich Lärm gemacht habe, um ihre Katze zu erschrecken. Deshalb habe sie versucht, die Katze einzufangen. Wenn sie dabei den Dekohasen berührt habe, dann sei das allein Sache dieses Nachbarn.

Wie die Pressestelle des Amtsgerichts bekannt gab, urteilte das Gericht zugunsten der Klägerin. Zwar habe die vermeintliche Hasenkillerin Einwände gegen die Klage erhoben, „diese jedoch nicht näher dargelegt, so dass sie vom Gericht ohne weitere Erkundigungen im Einzelnen nicht überprüft werden konnten“, heißt es im Urteil. Die Beklagte habe nicht hinreichend deutlich bestritten, dass sie den Hasen beschädigt habe. Allein die Formulierung „wenn es dabei Kontakt mit dem Hasen gab“ stelle kein zulässiges Bestreiten der klägerischen Behauptung dar.

Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig, die Nachbarin hatte 20 Euro Schadenersatz zu zahlen. Man muss kein Prophet sein, um die Mutmaßungen anzustellen: Die Gerichtskosten dürften sich deutlich über 20 Euro bewegt haben. Und: Das Urteil dürfte wohl auch nicht für Frieden im Gemeinschaftsbeet gesorgt haben.

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