Amtsgericht München:3200 Euro Strafe für Ticketbetrug

Fahrkartenentwerter des MVV in Germering, 2013

Durch die Wachsschicht konnte der Grafikdesigner den sogenannten "Entwerterstempelaufdruck" immer wieder leicht entfernen, indem er ihn einfach wegwischte.

(Foto: Johannes Simon)
  • Im August vergangenen Jahres wurde ein 70-Jähriger in der S-Bahn von zwei Fahrscheinkontrolleuren überprüft. Dabei ertappten sie ihn mit einem manipulierten Fahrschein.
  • Die Streifenkarte war mit einer Wachsschicht präpariert - der sogenannte "Entwerterstempelaufdruck" konnte immer wieder einfach weggewischt werden.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Weil der Mann dagegen Einspruch einlegte, kam es zu einer Hauptverhandlung.

Von Andreas Salch

Eigentlich hätte man erwarten können, dass der Angeklagte geschickter vorgeht. Schließlich ist er Grafikdesigner und als solcher, so sollte man meinen, versteht er etwas von Gestaltung. Doch der 70-jährige Münchner, der jetzt von einem Strafrichter am Amtsgericht wegen versuchten Betrugs verurteilte wurde, hatte eine Streifenkarte so plump manipuliert, dass es jedem sofort auffiel. Die Streifen waren mit einer Wachsschicht präpariert. So konnte der Grafikdesigner den sogenannten "Entwerterstempelaufdruck" immer wieder leicht entfernen, indem er ihn einfach wegwischte. Ein wirklich nicht ganz neuer Trick.

Am 13. August vergangenen Jahres fuhr der 70-Jährige nachts mit der S-Bahn vom Isartor nach Pasing und wurde dabei von zwei Fahrscheinkontrolleuren der Deutschen Bahn kontrolliert. Die erkannten den Schwindel sofort und nahmen dem Grafikdesigner die Karte ab, worauf dieser in Rage geriet. Er filmte die Kontrolleure mit seiner Handykamera und nannte sie "Pfeifen". Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Amtsgericht München den Erlass eines Strafbefehls, allerdings nur wegen versuchten Betrugs und nicht auch noch wegen Beleidigung. Der Grafikdesigner legte jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl vor dem Amtsgericht München ein, sodass es zu einer Hauptverhandlung kam. Das hätte sich der 70-Jährige, wie sich zeigen sollte, besser zweimal überlegen sollen.

Auch dem zuständigen Richter entging beim Betrachten der Streifenkarte nicht, wie plump die Manipulation des Grafikdesigners geraten war. "Bereits die bloße Inaugenscheinnahme der Karte zeigt eine eindeutige Manipulation", heißt es in seinem Urteil. Zwischen dem dritten und dem zehnten Streifen sei eine Schicht aufgebracht worden. Zudem sei im Bereich der Streifen Neun und Zehn deutlich zu sehen, stellte der Vorsitzende fest, dass diese bereits entwertet wurden. Allerdings seien die Stempel wieder entfernt worden. Der Grafikdesigner wies die Vorwürfe weit von sich und behauptete, die Beschichtung müsse aufgebracht worden sein, nachdem man ihm die Karte abgenommen habe.

Der Richter fragte den ertappten Grafikdesigner, ob er denn nicht doch lieber seinen Einspruch gegen den Strafbefehl wegen versuchten Betrugs in Höhe von 1200 Euro zurückziehen wolle. Der 70-Jährige schaltete aber auf stur und polterte los, er werde bis vor das Bayerische Oberste Landesgericht ziehen. Aus Sicht des zuständigen Richters war der Fall klar. In seinem Urteil hielt er dem 70-Jährigen zugute, dass er noch nicht vorbestraft ist. Zu Lasten des Angeklagten müsse indes dessen "wenig glückreiches Nachtatverhalten gesehen werden". Da die Tat im Versuchsstadium stecken blieb, sei es "gerade noch vertretbar" eine Geldstrafe zu verhängen.

Die hat es in sich. Denn statt 1200 Euro, wie im Strafbefehl, soll der Grafikdesigner nun 40 Tagessätze à 80 Euro, also insgesamt 3200 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 70-Jährige hat Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts (Az. 844 Cs 262 Js 193008/19) vor dem Landgericht München I eingelegt. Es wird sich zeigen, ob das eine gute Idee war. Denn auch die Staatsanwaltschaft hat das Urteil angefochten.

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