Nach dem Eklat um rassistische Äußerungen, die ein Richter am Landgericht München I im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem Mann im Alten Botanischen Garten gemacht haben soll, haben die Verteidiger des Angeklagten einen bereits gestellten Befangenheitsantrag noch einmal erweitert. Laut Rechtsanwalt Adam Ahmed und seinem Kollegen Ömer Sahinci soll der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner in der Verhandlung am Mittwoch vergangener Woche wegen Schwierigkeiten bei der Vernehmung eines Zeugen aus Somalia erklärt haben, er könne die Äußerungen von US-Präsident Donald Trump „nachvollziehen“. Trump hatte sich Tags zuvor äußerst herabwürdigend über Menschen aus dem ostafrikanischen Land geäußert und sie unter anderem als „Müll“ bezeichnet. Die verbalen Ausfälle hatten international für Bestürzung gesorgt.
Richter Koppenleitner hat wegen des angeblichen Vorfalls inzwischen eine dienstliche Stellungnahme abgeben müssen. Darin bestreitet er unter anderem, sich auf Trump bezogen zu haben. Die Stellungnahme des Vorsitzenden liegt auch den Verteidigern vor. Deren Angaben zufolge soll Koppenleitner zu dem somalischen Zeugen in der Verhandlung am vergangenen Mittwoch gesagt haben: „Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“
Koppenleitner indes gibt in seiner Stellungnahme an, er habe gesagt: „Mein Gott, wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal schon die Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn dieser sich zu Unterschieden und kulturellen Schwierigkeiten deswegen äußert.“ Rechtsanwalt Ahmed bezeichnet die Version Koppenleitners in der dienstlichen Stellungnahme als „Version light“ dessen, was dieser in der Verhandlung gesagt haben soll.
Mehr noch: In dem erweiterten 25-seitigen Befangenheitsantrag bezichtigt Ahmed den Vorsitzenden der 19. Strafkammer der Lüge. Die von Koppenleitner „selbst zitierte Darstellung ist falsch, mithin wahrheitswidrig, objektiv unrichtig und stellt nicht den tatsächlichen Wortlaut der Äußerung in der Hauptverhandlung dar.“
Ein Richter, so Ahmed weiter, der wie im vorliegenden Fall, fremdenfeindlich konnotierte Äußerungen mache, habe das Vertrauen verloren, das die Strafprozessordnung voraussetzt. Der Vorsitzende, so Ahmed weiter, habe durch sein Verhalten seinen Amtseid verletzt, mit dem er sich dazu verpflichtet habe, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie getreu der Verfassung des Freistaates Bayern auszuüben.
In ihrem Befangenheitsantrag lehnen die Verteidiger auch die beiden beisitzenden Richterinnen ab. Sie hätten, so ihr Vorwurf, nach der Äußerung Koppenleitners einschreiten müssen. Eine der Richterinnen, so Ahmed, habe aber immerhin in ihrer dienstlichen Stellungnahme eingeräumt, ihr sei „erinnerlich“, dass der Vorsitzende tatsächlich sagte: „Ich kann die Aussage von Trump langsam nachvollziehen.“
Auch die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Rita Drar, hat am Montag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Sie vertritt die beiden Töchter des Getöteten. Eine von ihnen war anwesend, als Richter Koppenleitner seine Äußerung gemacht haben soll. Sie hatte daraufhin den Saal verlassen.
Über die Befangenheitsanträge von Verteidigung und Nebenklage muss eine andere Kammer am Landgericht München I noch entscheiden. Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es fälschlicherweise, dass das Opfer Somalier sei. Die Angabe wurde korrigiert.

