Ein Prosit der Gerichtsbarkeit? Münchens Alkoholverbot ist gekippt, es war kaum anders zu erwarten. Ein Grund zur Häme ist das nicht. Bayerns oberste Verwaltungsrichter haben nur das Offensichtliche klargestellt: Wer in München nachts im Freien trinken will, der darf das im Prinzip - Infektionsschutz hin oder her.
Aus der Sorge (und auch der Erfahrung) heraus, Betrunkene könnten enthemmt Corona-Regeln brechen, hatte das Rathaus einen stundenweisen Alkohol-Lockdown verfügt, stadtweit und ungeachtet der Freiheitsrechte. Das war, das ist unverhältnismäßig.
Haben Politiker und Beamte geglaubt, niemand würde sich zur Wehr setzen? Ob die Pandemie beherrschbar ist, hängt weder von der Auswahl der Getränke ab noch davon, ob man sie im Dunkeln draußen zu sich nimmt. Mit Angetrunkenen verhält es sich eher so wie mit dem Alkohol: Die Menge macht den Unterschied. Gleiches gilt auch für Verbote.
Wer sich vom Staat gegängelt fühlt, der wird sich durch das leichtfertige Handeln in München bestätigt sehen; auch rechte Verführer danken herzlich. Gesundheit ist ein hohes Gut, die Freiheitsrechte sind es aber auch. Beides zu schützen, muss kein Widerspruch sein. Jedes Verbot ist eng zu begrenzen und klar zu begründen, das hat die Stadt versäumt. Ihr nächster Versuch muss besser sitzen.