Süddeutsche Zeitung

Coronavirus:München erlässt Alkoholverbot in der Innenstadt

In der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt ist von Mittwoch an der Konsum zwischen 11 und 23 Uhr verboten.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie erlässt die Stadt ein Alkoholverbot. In der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt ist von Mittwoch an der Konsum zwischen 11 und 23 Uhr untersagt. In der Silvesternacht gilt das Verbot durchgehend. Das habe der Krisenstab beschlossen, teilt die Stadt mit. "Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen", begründet Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) den Schritt. Während der Pandemie gab es bereits mehrere Alkoholverbote. Im September vergangenen Jahres etwa wurden dafür fünf beliebte Treffpunkte definiert. Die Verbote an Gärtner- und Wedekindplatz wurden erst am 25. Juni dieses Jahres aufgehoben.

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