Nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung:Fall Schuhbeck geht vor den Bundesgerichtshof

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Nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: Alfons Schuhbeck geht in Revision und muss daher - zumindest vorerst - nicht in Haft.

Alfons Schuhbeck geht in Revision und muss daher - zumindest vorerst - nicht in Haft.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Münchner Starkoch war wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I bestätigt nun, dass Schuhbeck in Revision geht.

Alfons Schuhbeck wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Begründung seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Montag mit: "Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt."

Der frühere Spitzenkoch Schuhbeck hatte vergangene Woche kurz vor Ablauf der entsprechenden Frist entschieden, die Revision vor dem Bundesgerichtshof weiter voranzutreiben - für ihn bedeutet das zunächst einen Haftaufschub. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Schuhbeck droht daher Gefängnis. Das Gericht hatte es als erwiesen erachtet, dass dieser etwa vier Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust hatte, wodurch dem Staat ein Schaden von 2,2 Millionen Euro entstanden war.

Für das Revisionsverfahren hat sich Schuhbeck von seinen bisherigen Verteidigern getrennt, "im allseitigen Einvernehmen", wie ein Sprecher des Starkochs mitteilte. Schuhbecks neuer Anwalt ist demzufolge Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt. Wie er die Revision begründet, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt.

"Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen", teilte Schuhbecks Sprecher mit. "Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."

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