KrebserkrankungAlfons Schuhbeck bleibt auf freiem Fuß

Weil eine adäquate Behandlung seiner Krebserkrankung im Gefängnis nicht gewährleistet sei, muss der frühere Starkoch Alfons Schuhbeck vorerst nicht in Haft.
Weil eine adäquate Behandlung seiner Krebserkrankung im Gefängnis nicht gewährleistet sei, muss der frühere Starkoch Alfons Schuhbeck vorerst nicht in Haft. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die medizinische Behandlung sei in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet, teilt die Staatsanwaltschaft mit. In ein paar Monaten wird die Haftfähigkeit des früheren Starkochs erneut geprüft.

Alfons Schuhbeck, ehemaliger Starkoch und unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilter Straftäter, bleibt bis März nächsten Jahres auf freiem Fuß. Wie die Staatsanwaltschaft München jetzt mitteilte, sei „die notwendige medizinische Behandlung“ des an Krebs erkrankten 76-Jährigen „in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet“. Schuhbeck war im Juli dieses Jahres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden, befand sich aber aufgrund seines gesundheitlichen Zustands in Freiheit.

Bereits im Jahr 2022 war das Imperium des allüberall bekannten Fernsehkochs zusammengebrochen: Damals verurteilte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Schuhbeck ging in Haft – und musste sich 2025 einem weiteren Prozess wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung stellen. Das Gericht bildete eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Derzeit wird Schuhbeck außerhalb der Gefängnismauern behandelt. Bis zum 10. März, so erklärte Staatsanwältin Juliane Grotz, werde erneut geprüft, ob Schuhbeck haftfähig sei.

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