Hausdurchsuchung bei prominentem AfD-Politiker: Die Polizei hat am Freitagmorgen die Privaträume und das Büro des Münchner Landtagsabgeordneten Rene Dierkes durchsucht. Man führe „gegen den Beschuldigten D. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung, der Beleidigung, der Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I mit.
Dierkes, der seit 2023 im Landtag sitzt, schreibt in einer Stellungnahme zu den Durchsuchungen: „Hintergrund sind etwa zwei Jahre alte Postings auf meinem X-Account, die von einem Mitarbeiter verfasst wurden, der mittlerweile nicht mehr für mich tätig ist.“ Es handle sich um „Memes und satirische Kommentare“, diese dienten als „Vorwand“, ihm Straftaten vorzuwerfen. Über die genauen Inhalte schreiben weder Dierkes noch die Staatsanwaltschaft etwas in ihren Mitteilungen. Für den AfD-Politiker gilt die Unschuldsvermutung.
Dierkes führt weiter aus, ihm werde von einem ehemaligen Parteimitglied eine fünf Jahre zurückliegende Beleidigung vorgeworfen. Es handele sich um eine „Verleumdungskampagne“. Dierkes ist Rechtsanwalt von Beruf, er ist seit Januar 2022 Vorsitzender des AfD-Kreisverbands München-Ost und gilt als Vertreter der Rechtsaußen-Strömung in der Partei. Im Mai 2025 wurde bekannt, dass der bayerische Verfassungsschutz den AfD-Politiker beobachtet. Dierkes habe „einen gegen die Menschenwürde gerichteten ethnischen Volksbegriff propagiert und in ebenfalls verfassungsfeindlicher Weise eine ,Remigration‘ von Personen gefordert“, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) damals mit.
Überdies habe man „wiederholt gegen die Menschenwürde verstoßende pauschale Diffamierungen von Migranten und Personen mit Migrationshintergrund als Straf- und Gewalttäter festgestellt“. Dierkes’ Äußerungen spielten auch eine Rolle im Gerichtsverfahren über die Beobachtung der bayerischen AfD als Verdachtsfall für Rechtsextremismus durch den Verfassungsschutz.
Im Januar 2025 hatte das Landgericht München II Dierkes in zweiter Instanz wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 3600 Euro Strafe verurteilt. Grund war, dass er bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen Claudia Roth Pfefferspray dabei hatte. Dierkes hatte damals angekündigt, in Revision zu gehen. Das Urteil ist seit 2. Juli 2025 rechtskräftig.

