Verkehr:Von Hundekunden und Kundenhunden

Verkehr: Ist der Hund größer als eine Katze? Dann behandelt ihn die Deutsche Bahn quasi wie einen Menschen.

Ist der Hund größer als eine Katze? Dann behandelt ihn die Deutsche Bahn quasi wie einen Menschen.

(Foto: Axel Heimken/dpa)

Das Neun-Euro-Ticket bringt Tierhalter gegen die Bahn auf. Sie müssen jetzt nämlich mehr bezahlen.

Glosse von Joachim Mölter

Es sorgt immer wieder für ein Aha-Erlebnis, wenn man amtliche Schreiben liest, zum Beispiel die "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots ,9-Euro-Ticket für Neukunden'", respektive die "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots ,Anerkennung von Abonnementzeitkarten des SPNV und ÖPNV zur deutschlandweiten Nutzung des 9-Euro-Ticket für Stammkunden'". Oder kurz und verständlich: "9-Euro-Ticket für Stammkunden". Unter dem jeweiligen Punkt 5 ("Beförderungsentgelt") heißt es da: "Das 9-Euro-Ticket kostet 9,00 €." Aha! Wer hätte das gedacht?

Angesichts der einführenden Bekanntmachungen überrascht es also nicht, dass der Preis von neun Euro sowohl für Neu- als auch für Stammkunden gilt. Es verwundert jedoch, dass Hundekunden respektive Kundenhunde von der Aktion ausgeschlossen sind. In den Bestimmungen heißt es dazu ausdrücklich: "Das 9-Euro-Ticket kann nicht für einen entgeltpflichtigen Hund erworben werden."

Warum jetzt nicht? Und was ist überhaupt ein "entgeltpflichtiger Hund"? Laut Definition der Bahn ein Hund, der "größer ist als eine Hauskatze". Die dürfte unentgeltlich mitgenommen werden. Aha!

Der Umstand, dass sie für ihre Haustiere kein Neun-Euro-Ticket erstehen können, hat bereits in der ersten Woche der Aktion Hundehalter gegen die Bahn aufgebracht. Eine Leserin aus München, die häufig mit ihrem Hund in Regionalzügen durch den Freistaat fährt, hat ausgerechnet, dass das vermeintliche Billigangebot in Wirklichkeit für ihr Haustier eine Verteuerung um mehr als 300 Prozent bedeutet! "Ich bin sicher", schreibt sie, "dass ich nicht die einzige Zugfahrerin mit Hund bin, die gerade die Hände über dem Kopf zusammenschlägt."

Bislang nutzte die Frau für ihre Ausflüge das Bayern-Ticket für 26 Euro und konnte für weitere acht Euro den Hund mitnehmen, weil der in diesem Fall - so die Geschäftsbedingungen der Bahn - "wie ein erwachsener Mitfahrer" zählt. Fährt die Frau nun aber mit dem Neun-Euro-Ticket, braucht ihr Hund einen eigenen Fahrschein - und den kriegt er für den Erwachsenen-Preis von 26 Euro.

Für die Bahn zählt ein Hund, der größer ist als eine Katze, also irgendwie schon als Mensch, aber irgendwie auch nicht. Sonst müsste er ja ein Neun-Euro-Ticket erwerben dürfen, als Neukunde sozusagen.

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