Müller-Brot-ProzessMal zu viele Mäuse, mal zu wenig

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"Derzeit keine Backwaren von Müller": So informierten die Filialen im Februar 2012 ihre Kunden.
"Derzeit keine Backwaren von Müller": So informierten die Filialen im Februar 2012 ihre Kunden.
dpa
  • Vor dem Landgericht Landshut hat der Prozess gegen die früheren Chefs der Großbäckerei Müller-Brot begonnen.
  • Es geht um Hygieneverstöße und den Vorwurf der Insolvenzverschleppung.
  • Vor allem ein spezieller Kredit weckt das Interesse der Staatsanwaltschaft.

Aus dem Gericht von Katja Riedel

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Was die Kontrolleure fanden

Fast vier Jahre nach dem Hygieneskandal und der Insolvenz bei der Großbäckerei Müller-Brot hat an diesem Montag vor dem Landgericht Landshut der Prozess gegen die drei ehemaligen Chefs der Großbäckerei Müller-Brot begonnen - mit einem zähen, aber eindrucksvollen Prozedere. Eine volle Stunde dauerte es allein, bis die beiden Staatsanwälte die Befunde der Lebensmittelüberwacher verlesen hatten, welche diese bei Kontrollen zwischen Oktober 2010 und dem 30. Januar 2012 protokolliert hatten.

Protokolle, in denen es nur so wimmelte von lebenden und toten Schaben, von Mäusekot und lebenden Nagern in der Produktionshalle, von starken Verschmutzungen und von Abertausenden Semmeln, Brotlaibern und Gebäckstücken, die jeweils vernichtet werden mussten statt in den südbayerischen Müller-Brot-Filialen oder bei Discountern wie Aldi oder Edeka verkauft zu werden.

Prozessauftakt
:Die Akte Müller-Brot

Mäuse, Maden, Motten: Vor fast vier Jahren mussten die Produktionshallen der Großbäckerei schließen. Jetzt beginnt in Landshut der Prozess gegen die Ex-Chefs. Wegen des Ungeziefers stehen die Manager jedoch nicht vor Gericht.

Von Katja Riedel

Was die Chefs gewusst haben

Vorgänge, bei denen die Anklage ausgeht, dass die Chefs davon gewusst haben müssen. Zumindest einer der drei ehemaligen Geschäftsführer, die nebeneinander und mit versteinerter Miene in der zweiten Reihe der Anklagebank saßen, will davon allerdings nichts gewusst haben. Dies hatte der Anwalt von Stefan H. vor dem Prozessauftakt gegenüber der SZ betont.

Diese Frage dürfte in den kommenden Wochen alles andere als eine Marginalie sein: schließlich geht es aus strafrechtlicher Sicht viel mehr als um die Hygienemängel um mutmaßlichen Betrug und Untreue sowie Insolvenzverschleppung. Dazu gehört ein Kredit, von dem die Anklage glaubt, Stefan H. und Klaus O. hätten sich diesen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, vor allem ohne die massiven und teuren Hygieneprobleme zu erwähnen, bei der Commerzbank erschlichen.

Was das Gericht klären muss

Zum Prozessauftakt wurde am Montagvormittag zunächst der erste Teil der Anklage verlesen, bei dem es die Hygieneverstöße und die mutmaßliche Insolvenzverschleppung ging. Der Vorsitzende Richter der Landshuter Wirtschaftsstrafkammer, Alois Gmelch, kündigte an, dass es in den kommenden Tagen vorrangig um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gehen werde. Der Zeitpunkt der Insolvenz sei der rote Faden, der sich durch alle Vorwürfe ziehe.

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