Mordfall Böhringer:Grinsender Angeklagter

Neues im Prozess um den Parkhaus-Mord: Die Ermittler bestreiten, den Angeklagten im Verhör rüde angegangen zu haben. Dieser hat dafür nur ein spöttisches Grinsen übrig.

Alexander Krug

Im Mordfall der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer haben die Ermittler die Vorwürfe des angeklagten Neffen wegen angeblich rüder Verhörmethoden zurückgewiesen. Benedikt T., 32, hatte behauptet, bei einer knapp elfstündigen Vernehmung drei Tage nach der Tat von den Befragern hart angegangen worden zu sein. Er habe keinen Anwalt hinzuziehen dürfen und sei viel zu spät über seine Rechte belehrt worden.

Mordermittler Peter K. wies diese Darstellung am Donnerstag vor dem Schwurgericht zurück. Nach seiner Version verlief die Vernehmung in "relativ entspannter Atmosphäre". Der Angeklagte sei weder angeschrieen noch unter Druck gesetzt worden. Benedikt T. habe sich an keiner Stelle des Verhörs beklagt und auch zu keinem Zeitpunkt explizit nach einem Anwalt gefragt.

Erst als er in den Abendstunden nicht mehr als Zeuge, sondern als Beschuldigter vernommen wurde, habe der Angeklagte nach einem Advokaten verlangt und weitere Angaben verweigert. In diesem Augenblick habe er auch "große Augen" bekommen und sein Verhalten geändert.

Benedikt T. hatte sich auch beklagt, von einem Beamten "wie ein Wilder angebrüllt" worden zu sein. "Davon habe ich nichts gehört", dementierte Peter K. Der Angeklagte verfolgte die Aussagen des Beamten mit einem spöttischen Grinsen auf den Gesicht. Einmal reckte er als ironische Geste den Daumen. Der 32-Jährige soll seine Tante im Mai vorigen Jahres in deren Wohnung in der Baaderstraße erschlagen haben, weil er seine Enterbung befürchtete.

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