Mord in Sendling:Geprotze eines Halbstarken

Verdächtiger nach Mord an 31-Jähriger festgenommen

Am 4. Januar wurde die 31-jährige Kathrin M. im Flur dieses Mehrfamilienhauses in der Halskestraße in Obersendling erstochen.

(Foto: dpa)

Der mutmaßliche Mörder von Kathrin M. wollte Monate vor seiner Tat eine Waffe kaufen und damit eine Kneipe überfallen. Er zahlte einem Freund 1500 Euro, doch weil der die Waffe nicht lieferte, zeigte ihn der 19-Jährige an. Am Mittwoch wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Von Florian Fuchs

Der mutmaßliche Mörder von Kathrin M. hat offenbar Monate vor der Tat nicht nur damit geprahlt, eine Waffe zu kaufen. Laut Staatsanwaltschaft hatte er einem Freund sogar bereits 1500 Euro dafür gezahlt. Am Mittwoch wird vor dem Amtsgericht über den Fall verhandelt, weil der 19-Jährige für sein Geld damals keine Waffe bekommen hatte - und den säumigen Lieferanten deshalb wegen Betrugs bei der Polizei meldete.

Wegen des versuchten Kaufs der Schusswaffe ist der damals 18-Jährige laut Sozialreferentin Brigitte Meier zu einer Beratung in ein Sozialbürgerhaus eingeladen worden und ist dort auch zusammen mit seiner Mutter erschienen. Für eine Zwangsmaßnahme habe es allerdings keine Veranlassung gegeben.

Nach Darstellung des vermeintlichen Waffenlieferanten, eines Mitschülers, habe der nun wegen Mordes verhaftete 19-Jährige geprahlt, mit der Waffe eine Gaststätte überfallen und den Wirt erschießen zu wollen. Er zahlte 1500 Euro, wartete aber vergeblich auf die Lieferung. Als die Polizei auf die Sache aufmerksam wurde, sagte er aus, dass er die Waffe nur als Schmuckstück an die Wand seines Zimmers habe hängen wollen. Die Polizei reagierte und meldete den Vorfall an die zuständigen Stellen der Stadt.

Laut Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch kann der fehlgeschlagene Waffendeal juristisch nicht einmal als Versuch gewertet werden, eine Waffe zu kaufen - trotz der bezahlten 1500 Euro. Unter anderem bestünden erhebliche Zweifel, dass der Mitschüler überhaupt eine Waffe hätte besorgen können. Die Polizei bewertete die Aktion als Geprotze von Halbstarken, das zuständige Sozialbürgerhaus lud den späteren Mordverdächtigen zu einem Gespräch.

Bei der zweiten Kontaktaufnahme nahm der damals 18-Jährige das Angebot an und kam im November mit seiner Mutter ins Sozialbürgerhaus. Dort, sagt Sozialreferentin Meier, sei mit der Familie geredet und auch weitere Unterstützung angeboten worden, die aber offenbar nicht mehr in Anspruch genommen wurde. "Was danach bis zur Tat im Januar geschah, wissen wir nicht."

Bernd Holthusen vom Deutschen Jugendinstitut erläutert, dass die Stadt nur sehr beschränkte Eingriffsmöglichkeiten gehabt habe, auch weil der mutmaßliche Täter bereits 18 Jahre alt und damit erwachsen gewesen sei. "Damit war die Prüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen", sagt der Fachmann für Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention. Das Sozialbürgerhaus könne nur Hilfe anbieten, diese müsse aber freiwillig angenommen werden.

Wenn der 18-Jährige nach dem Gespräch noch einmal auffällig geworden wäre, hätte dies der Anlass sein können, sich noch einmal um einen Kontakt zu bemühen. Eine sofortige Zwangsmaßnahme aber wäre nur mit Verweis auf das Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke möglich gewesen: Hätten die Mitarbeiter im Sozialbürgerhaus bei dem 18-Jährigen eine Gefahr für ihn selbst oder andere erkannt, hätten sie eine Zwangseinweisung in die Wege leiten können. Ein Richter hätte diese Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik dann bestätigen müssen. "Die Hürden dafür sind sehr hoch und es gab keine Hinweise, die dies gerechtfertigt hätten", sagt Sozialreferentin Meier. Der 18-Jährige war bis zu dem fehlgeschlagenen Waffenkauf nur mit einem harmlosen Diebstahl aktenkundig.

Aggressive Menschen habe man schnell auf dem Schirm, sagt Meier. Extrem in sich zurückgezogenen Menschen aber, die sich von der Außenwelt abkapseln, müssten die Behörden mehr Aufmerksamkeit schenken.

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