Moosach/Harthof/Aubing:Entscheidung nur im Einzelfall

Lokal "Weyprechthof" in München, 2013

Geliebter Treffpunkt: Besonders im Sommer war vor allem der große Biergarten des Weyprechthofs bei Familien sehr beliebt. Für das Viertel ist es ein großer Verlust, dass er seit 2017 geschlossen hat.

(Foto: Florian Peljak)

Stadtbaurätin Elisabeth Merk lehnt es ab, den Betrieb bayerischer Traditionsgaststätten per Satzung festzuschreiben. Dies sei kein probates Mittel, Wirtshäuser wie den "Spiegl", den "Burenwirt" oder den "Weyprechthof" zu retten

Von Anita Naujokat, Moosach/Harthof/Aubing

Die Stadt lehnt es ab, mit Instrumenten der Bauleitplanung pauschal Standorte für bayerische Traditionsgasthäuser in den Münchner Außenbezirken zu sichern. Geprüft werden müsse immer der Einzelfall, heißt es im Beschluss des Planungsausschusses des Stadtrats auf einen Antrag der beiden ÖDP-Stadträte Sonja Haider und Tobias Ruff. Einfließen müssten dabei das Erforderlichkeitsgebot, betroffene und schutzwürdige öffentliche und private Belange, die Denkmalpflege, geschützte Eigentumsrechte sowie die Verhältnismäßigkeit.

In ihrem Antrag hatte die ÖDP gefordert, für die Gebiete, in denen die geschlossenen Gasthäuser "Spiegl" in Moosach und der "Burenwirt" in Aubing liegen, über Festsetzungen im Bebauungsplan "Schank- und Speisewirtschaften" im Erdgeschoss festzuschreiben. In gleicher Weise solle die Stadt künftig auch bei anderen Traditionsgaststätten vorgehen, die von einer Nutzungsänderung gefährdet seien.

Stadtbaurätin Elisabeth Merk bezeichnete in der Beschlussvorlage das Grundanliegen des Antrags als verständlich und wichtig. Es greife die Bedürfnisse großer Teile der Bevölkerung auf. "Traditionsgaststätten" seien nicht nur einfach Treffpunkte und Kommunikationsräume, sondern dienten auch der Brauchtumspflege, etwa im Hinblick auf regionale Küche, Trachtenmode, bayerischen Dialekt. Außerdem seien sie häufig prägend in Orts- und Siedlungszentren. Sie erfüllten eine gemeinschaftsstiftende Funktion, die für die Stadtgesellschaft von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei.

Zwar gibt es der Stadtbaurätin zufolge die Möglichkeit, für räumliche Bereiche eine bestimmte Nutzung für allein zulässig oder unzulässig zu erklären. So sei das Grundstück des "Weyprechthofs" in Harthof über einen Bebauungsplan als gastwirtschaftlich genutztes Areal gesichert worden. Allerdings sage die Zuordnung "Schank- und Speisewirtschaften" nichts über die Art aus. So könnten nicht ausschließlich "bayerische Traditionsgaststätten" angeordnet werden, Schank- und Speisewirtschaften könnten auch "gut bürgerliche", italienische oder asiatische Küche anbieten. Und wäre eine Traditionsgaststätte nicht mehr rentabel, sei eine andere Nutzung nicht auf dem Wege der "Befreiung" von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich, sondern nur über eine Änderung desselben. Auch bedeute eine entsprechende Ausweisung keine Pflicht, dort ein Wirtshaus aufzumachen. Die Alternative wäre dann Leerstand.

Die bauleitplanerischen Festsetzungen könnten die in sie gesetzten Erwartungen "nur sehr bedingt" erfüllen, lautet das Fazit aus dem Planungsreferat. Daher sei es derzeit "politisch grundsätzlich" nicht vertretbar, bei "Spiegl", "Burenwirt" oder anderen Lokalen den Aufwand zu betreiben, der erforderlich wäre, um die jeweiligen Eigentümer baurechtlich daran zu hindern, die gastwirtschaftliche Nutzung aufzugeben. Die Mitglieder des Planungsausschusses folgten dem fast einstimmig.

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