Kabarettistin gegen Inkasso-Büro:Eine Entschuldigung für Monika Gruber - und ein Maulkorb

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"Die Lage ist besäufniserregend": Monika Gruber auf einem Archivbild von 2019. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Monika Gruber will vor dem Landgericht München Schmerzensgeld erstreiten wegen einer Namensverwechslung bei der Schufa. Am Ende stimmt die Kabarettistin einem Vergleich zu - und verpflichtet sich, die Causa nicht in einem Kabarettprogramm zu verwursten.

Von Susi Wimmer

Das Lieblingsessen von Monika Gruber müssen Weißwürste sein, so wie sie immer zu allem und jedem ihren Senf dazugeben muss. Egal ob im Kabarett, oder zuletzt mit fragwürdigen Videos zu ihren politischen Ansichten. So verwundert es nicht, dass sie nun mit einer skurrilen Klage in die Medien drängt: "La Gruba" wollte einen BMW leasen, was aber nicht klappte, weil die Firma auf ihre negativen Schufa-Einträge verwies. Zahlungssäumig war aber nicht die echte Gruber, sondern eine mutmaßliche Namensvetterin. Eine Verwechslung also. Und die Gruberin wäre nicht die Gruberin, würde sie nicht vor Gericht ziehen und für den entstandenen Unbill ein "Schmerzensgeld" verlangen. Am Ende gibt es Geld, und einen Maulkorb für Frau Gruber.

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