Missbrauch trotz Fußfessel:Sexualtäter missachtet Auflagen

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Der Tatverdächtige hatte leichtes Spiel: Der Akku der Fußfessel war leer. (Foto: dpa/Marc Müller)

Schon drei Mal gab es einen Alarm: Trotzdem konnte ein Sexualtäter mit elektronischer Fußfessel ein Kind missbrauchen. Er ignorierte einfach die behördlichen Auflagen, zudem sei der Akku der Fessel zweimal vollständig leer gewesen.

Der aus der Sicherungsverwahrung entlassene Sexualverbrecher, der trotz Überwachung mit elektronischer Fußfessel erneut ein Kind missbraucht haben soll, hatte wiederholt gegen Weisungen verstoßen. Eine Kriminalhauptkommissarin der Führungsaufsicht gab am Freitag vor dem Münchner Landgericht an, schon im März habe es dreimal Alarm gegeben, weil der 42-Jährige sich nicht an Auflagen gehalten habe. Der Akku der Fessel sei zweimal vollständig leer gewesen. Außerdem habe der Mann Kontakt zu seiner Ex-Frau aufgenommen, die ein damals sechsjähriges Kind hat. "Wir waren deswegen in Sorge", sagte die Zeugin.

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte ist erneut wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Er soll sich im April 2012 an einer damals Siebenjährigen vergangen haben. Ihm werden außerdem Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vorgeworfen. Bereits 1999 war der Mann wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Opfer war seine Stieftochter.

Nachdem er die Strafe verbüßt hatte, kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber 2011 nach neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entlassen. Ihm wurde das Tragen einer elektronischen Fußfessel "in betriebsbereitem Zustand" zur Auflage gemacht und jeglicher Kontakt zu minderjährigen Mädchen verboten.

Akku nicht aufgeladen

Der Angeklagte soll sich im April 2012 mit der Mutter einer Siebenjährigen angefreundet und entgegen der Weisungen in deren Wohnung übernachtet haben. Laut Anklage ging er nachts in das Zimmer des Kindes und missbrauchte es. Die Kleine vertraute sich später ihrem Vater an. Der erstattete Anzeige.

Inzwischen war der Angeklagte mit einer Tablettenvergiftung in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Der Akku der Fußfessel war leer, der 42-Jährige lud ihn entgegen der Auflagen nicht auf und verließ die Klinik. Wegen dieses Verstoßes wurde er festgenommen. Der Fall hat eine bundesweite Diskussion über Sinn und Nutzen der elektronischen Fußfessel ausgelöst.

© SZ vom 12.01.2013/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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