Welche Summe ist angemessen als Entschädigung für sexuellen Missbrauch? Darum ringen Betroffene seit Jahren mit der katholischen Kirche. Der Sprecher des Münchner Betroffenenbeirats, Richard Kick, fordert nun vom Erzbistum München und Freising mehrere hunderttausend Euro, nachdem die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ihm eine Erwerbsminderung von 80 Prozent attestiert hat. Kick argumentiert: Hätte die Diözese den Fall früher an die Unfallversicherung gemeldet, hätte er noch mehr bekommen. Vor zwei Wochen machte außerdem der aus Essen stammende Betroffene Rolf Fahnenbruck Schlagzeilen, weil ihm die von der Kirche eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) die Rekordsumme von 330 000 Euro zugesprochen hat. Rechtsanwalt Ulrich Wastl, der das Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising erstellt hat, spricht über die Frage, ob man immaterielle Schäden und erlittenes Leid aufwiegen kann.
Missbrauch in der Kirche:„Unsäglich, dass Betroffenen der Vorwurf gemacht wird, sie bekämen zu viel Geld“
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Wie viel soll die Kirche zahlen als Entschädigung für sexuellen Missbrauch? Der Münchner Rechtsanwalt Ulrich Wastl spricht über den Raub von „Lebenschancen“, die Probleme des Verfahrens der katholischen Kirche – und was andere dennoch davon lernen können.
Von Annette Zoch
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