Süddeutsche Zeitung

Mietkündigung:Aggressive Hundebesitzerin

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Eine Frau ließ ihren Hund in einer Wohnanlage in Giesing immer wieder frei herumlaufen. Als der Hund einen Nachbarn attackiert, schreitet sie nicht ein - sondern geht mit einem Knüppel auf den Mann los. Darauf kündigt ihr die Vermieterin fristlos.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Weil sie ihren aggressiven Hund in der Wohnanlage nicht an der Leine geführt hat, muss eine Münchnerin ausziehen: Das Amtsgericht München hat die fristlose Kündigung der Mieterin bestätigt. Zumal die Frau auch noch einen Nachbarn, der sich über eine Attacke des Tieres beschwert hatte, angegriffen und beleidigt hatte.

Seit 2003 lebte die Hundebesitzerin in der Wohnanlage in Giesing. Den Berner-Sennenhund-Mischling Max durfte sie in der Wohnung halten, solange das Tier nicht andere Mieter stört oder belästigt. Ende 2012 wurde dazu noch vereinbart, dass Max auf dem Gelände der Anlage immer an einer farbigen Hundeleine geführt werden müsse, die maximal zwei Meter lang sein dürfe. Trotzdem ließ die Mieterin den Rüden immer wieder mal frei umherlaufen und wurde dafür von der Vermieterin abgemahnt.

Mit einem Knüppel ging sie auf den Nachbarn los

In einer Nacht im Mai 2013 traf ein Nachbar kurz vor Mitternacht auf den nicht angeleinten Hund, der zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv war. Seine Besitzerin lief ihm mit einem 1,8 Meter langen und fast fünf Zentimeter dicken Schäferstock in der Hand hinterher. Der Hund stürmte auf den Nachbarn zu, bellte wütend und schnappte auch nach ihm. Der Nachbar konnte den Hund durch laute Schreie aber auf Distanz halten. Dabei versuchte er, den zähnefletschenden Max mit seinem Smartphone zu fotografieren. In diesem Moment schlug die Hundebesitzerin mit ihrem Stock nach dem Mann und verfehlte ihn nur knapp an Kopf und Schulter. Sie beschimpfte ihn dabei als "Rechtsradikalen".

Daraufhin kündigte die Vermieterin der Frau fristlos. Die Mieterin dachte aber nicht daran, auszuziehen. Die Hausherrin erhob daher Räumungsklage - und der Mietrichter gab ihr recht. Das Verhalten der Frau stelle in mehrfacher Hinsicht eine Verletzung des Mietvertrages dar, heißt es in dem Urteil. So sei der Hund nicht angeleint gewesen - "was jedoch aus Sicht des Gerichts die geringfügigste Vertragsverletzung darstellt".

Als noch schwerwiegender betrachtete der Richter die Beleidigung des Nachbarn sowie den Schlag mit dem Stock in Richtung des Kopfes des Mannes. Auch wenn der Knüppel diesen nicht getroffen habe, "so handelt es sich doch um eine bedrohliche Geste zum Nachteil eines Mitmieters, der im Nachbarhaus der gleichen Wohnanlage lebt", sagt der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 13.09.2014
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