Landgericht München:Gericht weist Extra-Aufschlag bei Mieterhöhung ab

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Die Inflation ist kein Grund für außerordentliche Zuschläge auf den Mietpreis, sagt das Landgericht München. (Foto: FrankHoermann/imago images/Sven Simon)

Ein Eigentümer will aufgrund der Inflation eine höhere Miete als im Mietspiegel verlangen. Die 14. Zivilkammer setzt dem eine deutliche Grenze. Warum das Urteil für viele Betroffene von erheblicher Bedeutung sein kann.

Von Susi Wimmer

Dass München das teuerste Pflaster für Mietwohnungen ist, das pfeift mittlerweile schon jeder Spatz vom Dach des Frauendoms. Zwar existiert ein Mietspiegel, der die Kostenexplosion im Zaum halten soll, doch gibt es Vermieter, die mit Hinweis auf die gestiegene Inflation dazu noch einen Aufschlag verlangen. Dem hat das Landgericht München I jetzt „deutliche Grenzen gesetzt“, wie Pressesprecher Jens Kröger erklärt. Das Urteil könnte „von erheblicher Bedeutung für eine Vielzahl von Mietverhältnissen in München sein“.

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