"Mehmet":Muhlis A. zu 18 Monaten Haft verurteilt

Der arbeitslose Jugendliche soll seine Eltern Anfang des Jahres immer wieder bedroht und geschlagen haben, weil sein Vater ihm kein Bargeld geben wollte.

Der als junger Serienstraftäter bekannt gewordene "Mehmet" ist wegen Angriffen auf seine Eltern zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Haftbefehl außer Kraft gesetzt

Das Jugendgericht in München hielt den fast 21 Jahre alten Türken der räuberischen Erpressung und der vorsätzlichen Körperverletzung an seinen Eltern sowie des Betrugs für überführt. Die Richter behalten sich jedoch eine Strafaussetzung zur Bewährung bis zum 7. Dezember vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen "Mehmet", der am 18. Juni 21 Jahre alt wird, mangels Fluchtgefahr gegen Meldeauflagen außer Kraft. In die jetzt verhängte Strafe wurde eine frühere, wegen eines brutalen Raubdeliktes verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr einbezogen.

Eltern erstatten Anzeige ...

Die Eltern von "Mehmet", wie der junge Mann aus Datenschutzgründen genannt wird, hatten im März Strafanzeige gegen ihren Sohn erstattet. Nach ihren Worten hat er die beiden immer wieder geschlagen und mit dem Tode bedroht, wenn sie ihm kein Geld geben wollten.

Seit der Anzeige der Eltern saß "Mehmet" in Untersuchungshaft. Er hatte der Mutter auch Schmuck gestohlen und in einem Pfandhaus versetzt. Das Gericht wertete die Versetzung im Pfandhaus als Betrug, nachdem die Mutter ihre Diebstahlsanzeige zurückgezogen hatte.

... und bitten um Freilassung

"Mehmets" Eltern halten sich derzeit in der Türkei auf und waren nicht als Zeugen nach München gekommen. Sie hatten dem Gericht übermitteln lassen, dass sie ihren Sohn nicht mehr bestraft wissen wollten, und um seine Freilassung gebeten.

Der Prozess gegen den Sohn wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dies hatte "Mehmets" Anwalt Alexander Eberth beantragt, weil in dem Verfahren viele persönliche Dinge zur Sprache kommen würden.

Mit 14 verurteilt und abgeschoben, ...

"Mehmet", der in München geboren wurde und aufwuchs, aber türkischer Staatsbürger ist, verübte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Straftaten.

Nach einer erneuten Gewalttat nach dem 14. Geburtstag und somit im strafmündigen Alter wurde "Mehmet" 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben.

Mit 18 Abschiebung für rechtswidrig erklärt

2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung für rechtswidrig, weil ein Minderjähriger nicht von seinen in München lebenden Eltern fortgerissen werden dürfe.

"Mehmet" durfte nach München zurückkehren, wo ihm ein Berufungsgericht 2003 bei der fünf Jahre zuvor verhängten Jugendstrafe eine Aussetzung zur Bewährung zubilligte.

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