Medizintouristen in München:Quartiersuche mit dreisten Mitteln

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Die Kliniken in Bogenhausen locken viele arabische Gäste nach München. (Foto: CATH)

Ein Mann soll Mieter bedroht, beschimpft und eingeschüchtert haben. Sein Ziel: Sie sollten ihre Wohnungen kurzfristig an Medizintouristen aus dem arabischen Raum untervermieten. Nun hat der Mann ein Hausverbot bekommen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ein Münchner mit arabischen Wurzeln darf zwölf Wohnetagen eines 16-geschossigen Hauses in Bogenhausen nicht mehr betreten. Das Amtsgericht München hat ein von der Eigentümer-GmbH verhängtes Hausverbot bestätigt. Der Mann ist unerwünscht, weil er immer wieder Bewohner massiv dazu gedrängt haben soll, an arabische Medizin-Touristen unterzuvermieten.

Das Gebäude gehört einer großen bayerischen Immobiliengesellschaft. Die meisten Etagen werden privat bewohnt, in einigen Geschossen gibt es Büros. Der Araber, dessen Bruder dort eine Unternehmensberatung betreibt, vermietet laut Eigentümer selbst ohne Erlaubnis und damit in direkter Konkurrenz zur Immobilienfirma fünf Wohnungen an Patienten und deren Familien aus dem Nahen Osten, die sich in Münchner Kliniken behandeln lassen.

Um neue Wohnungen "anzuwerben", spreche er andere Mieter an, hieß es nun vor Gericht. Mit Drohungen und Beschimpfungen versuche er, sie einzuschüchtern und dazu zu bringen, ihre Wohnungen über ihn an Besucher aus dem arabischen Raum untervermieten zu lassen. Die Wohnungen sind im Schnitt 50 bis 65 Quadratmeter groß und werden meist nur für wenige Tage wie Hotelzimmer oder Ferienapartments teilweise von Familien mit mehreren Kindern benutzt. Alle Wohnungen befinden sich in einem Gebäudeteil, der nur von langfristigen Mietern bewohnt ist.

Die Wohnungsgesellschaft hat selbst vor dem Amtsgericht geklagt, um das Hausverbot bestätigen zu lassen. Der Betroffene sagt, er nehme rechtliche und wirtschaftliche Interessen von Staatsbürger aus dem arabischen Raum wahr. Er helfe Personen aus arabischen Ländern durch Übersetzungen und sei im Gesundheits-, Tourismus- und kaufmännischen Management tätig. Das Verhalten der Immobilienfirma sei diskriminierend gegenüber Bürgern aus dem arabischen Raum.

Der Richter erklärte das Hausverbot für rechtmäßig und wirksam. Allerdings nur, solange kein Mieter aus den für ihn verbotenen Etagen den Beklagten als Gast empfangen wolle. Denn das Besuchsrecht gehöre zum Kern des Nutzungsrechtes an Wohnungen - jeder Mieter dürfe eigenverantwortlich bestimmen, wem er den Zutritt gewähren wolle und wem nicht. Hier habe der Betroffene aber nicht nachweisen können, dass konkrete Mieter aus dem Haus einen Besuch von ihm wünschten und damit dem Hausverbot widersprechen. Solange also alle Mieter mit dem Hausverbot einverstanden seien, müsse sich der Beklagte daran halten, stellte das Gericht fest. Das Urteil (Az.: 424 C 14519/13) ist rechtskräftig.

© SZ vom 15.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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