Prozess wegen Medizin-Touristen:Unzulässiger "Fremdenverkehr"

  • Im Arabellapark werden zahlreiche Wohnungen an zahlungskräftige Medizin-Touristen aus dem Ausland vermietet.
  • Für die Vermieter ist das ein lukratives Geschäft - für die Nachbarn bedeutet es Lärm.
  • Das städtische Amt für Wohnen und Migration hat nun gegen einen Münchner mit arabischen Wurzeln eine Nutzungsuntersagung verfügt: Der Mann hat die fragliche Wohnung für 2000 Euro im Monat gemietet und vermietet sie an Landsleute weiter.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Zahlungskräftige Patienten aus arabischen Ländern sind für Münchner Krankenhäuser längst ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Doch in direkter Umgebung der Kliniken kochen die Emotionen hoch. Etwa in Wohnanlagen im Arabellapark werden zahlreiche Wohnungen an zahlungskräftige Medizin-Touristen vermietet: Für die Vermieter ist das ein äußerst lukratives Geschäft - für die Nachbarn bedeutet es Lärm, ständig wechselnde Bewohner, mitunter sogar Bedrohungen. Das Verwaltungsgericht München hat sich am Mittwoch in der Elektrastraße mit solch einem Fall beschäftigt: Verhandelt wurde - sehr ungewöhnlich - in einer Tiefgarage.

Das städtische Amt für Wohnen und Migration hatte gegen einen Münchner mit arabischen Wurzeln eine Nutzungsuntersagung verfügt: Der Mann hat die fragliche Wohnung für 2000 Euro im Monat gemietet und vermietet sie an Landsleute weiter. Er selbst äußerte sich nicht zur Höhe der Miete, jedenfalls würde er daran nichts verdienen. Betroffene Nachbarn sprechen von 100 Euro pro Person und Nacht.

Lautstark "Party gemacht"

Sie schildern massive Belästigung durch rücksichtsloses Verhalten der Medizin-Touristen. Inzwischen haben sie einen Sicherheitsdienst engagiert. Dessen Chef sagte vor der Verhandlung, dass allein am Wochenende seine Leute dort elf Einsätze gehabt hätten und zudem sei zweimal die Polizei gerufen worden: In der Wohnung habe es etwa zehn Frauen und einige Männer gegeben, die dort lautstark "Party gemacht" hätten.

Wie Münchens Sozialreferentin Brigitte Meier zum Eingreifen des Wohnungsamts im Vorfeld erklärt hatte, würden inzwischen zahlreiche vergleichbare Zweckentfremdungsverfahren in München laufen. Die Ermittlungen seien aber schwierig, da die Nutzung von regulärem Wohnraum als "Ferienwohnungen" zweifelsfrei über einen längeren Zeitraum hinweg nachgewiesen werden müsse.

Beamte trafen nur unbekannte Araber an

Der gegen den Bescheid klagende Münchner erklärte nun dem Gericht, dass die Vorwürfe der Stadt zu "unbestimmt" seien. Als Beamte ermittelt hätten, seien sie auf ihm unbekannte Araber aus dem zweiten Stock gestoßen, die er gar nicht kenne. Wenn sie nichts Konkretes wüssten, würden sie einfach etwas erfinden, unterstellte der Mann in der Verhandlung den städtischen Beamten.

Die 9. Kammer hat ihr Urteil zwar noch nicht verkündet, aber schon deutlich gemacht, dass sie den amtlichen Bescheid voraussichtlich halten werde. Bei Vermietungen im Rahmen von etwa vier Wochen handele es sich auf jeden Fall um unzulässigen "Fremdenverkehr". Aber auch bei Vermietungen bis zu einem halben Jahr "muss man ganz genau hinschauen", sagte die Vorsitzende.

Da die Stadt keine Ausnahmegenehmigung zur Zweckentfremdung erteilen werde, dürfte Wohnraum so nicht genutzt werden. Der klagende Münchner und seine zwei Anwälte beteuerten, dass die Mieter "weit über sechs Monate" dort wohnen würden - der Mietvertrag sei unbefristet. Das Gericht habe bei der Besichtigung eine normale Wohnung gesehen und keinen Beherbergungsbetrieb. Die Stadt erklärte dazu, dass selbst Zweitwohnungen nur für die persönliche Nutzung da seien und nicht für gewerbliche Zwecke. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

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