Vor Gericht in München:Ex-Präsident der Hochschule für Musik klagt gegen Freistaat

Mauser Klage Freistaat sexuelle Nötigung

2016 lief ein Strafverfahren gegen den Ex-Rektor der Musikhochschule, Siegfried Anton Mauser.

(Foto: Robert Haas)
  • Siegfried Mauser, ehemaliger Präsident der Hochschule für Musik, klagt gegen den Freistaat Bayern.
  • Dabei geht es zum einen um die Abwendung von Rückforderungen bereits erfolgter Zahlungen durch den Freistaat sowie um seinen beamtenrechtlichen Status und um die Fortzahlung seiner Bezüge.
  • Hintergrund sind zwei Verurteilungen Mausers wegen sexueller Nötigung an Mitarbeiterinnen der Musikhochschule.

Von Stephan Handel

Siegfried Mauser, ehemaliger Präsident der Hochschule für Musik, klagt gegen den Freistaat Bayern: An zwei Terminen wird in der kommenden und der übernächsten Woche über vier Klagen Mausers verhandelt. Dabei geht es dem Musiker zum einen um die Abwendung von Rückforderungen bereits erfolgter Zahlungen durch den Freistaat sowie um seinen beamtenrechtlichen Status und um die Fortzahlung seiner Bezüge. Hintergrund sind zwei Verurteilungen Mausers wegen sexueller Nötigung an Mitarbeiterinnen der Musikhochschule.

In den ersten beiden Verfahren, die am kommenden Mittwoch aufgerufen werden, geht es um zwei Leistungsbescheide, in denen der Freistaat Mauser zur Rückzahlung von Lehrvergütungen auffordert. Im ersten Bescheid geht es um knapp 40 000 Euro, im zweiten um 6000 Euro. Der Freistaat argumentiert zum einen, Mauser habe sich selber Lehraufträge erteilt, ohne den vorgeschriebenen Beschluss der Hochschulleitung einzuholen. Im Fall der 6000 Euro sei die Hochschulleitung zwar eingebunden gewesen, jedoch hätte über die Prämie "für besondere Leistungen in der Lehre" das Kultusministerium entscheiden müssen - zudem sei Mauser wegen seiner Leitungsfunktion von der Lehrverpflichtung freigestellt gewesen sei.

Mausers Anwalt Gerd Tersteegen hält in seinen Klageschriften dagegen, im ersten Fall habe es sehr wohl einen Beschluss der Hochschulleitung gegeben, allerdings ohne formelle Abstimmung und somit auch ohne Mitwirkung Mausers - vielmehr hätten die anderen Mitglieder ihr Einverständnis "durch Blickkontakt bzw. nicht erfolgten Widerspruch erklärt". Bei der Leistungsprämie sei die Behauptung des Freistaats unzutreffend, Mauser habe sich die Zahlung "selbst gewährt", tatsächlich habe der Kanzler der Hochschule bei einer Diskussion über solche Prämien für andere Mitarbeiter die Zahlung an Mauser vorgeschlagen - mit den Worten: "Du hast ja noch nie etwas bekommen".

Im zweiten Termin vor dem Verwaltungsgericht am 13. Februar geht es um Vorgänge beim Beginn des Strafverfahrens: Mauser hatte sich 2015 von der Münchner Hochschule beurlauben lassen, weil er Rektor des Salzburger Mozarteums wurde. Das dortige Dienstverhältnis wurde wegen des Ermittlungsverfahrens einvernehmlich beendet. Danach begehrte Mauser die Rückkehr in sein Münchner Beamtenverhältnis und die Weiterbezahlung seiner Bezüge. Weil das Ministerium ihm das verweigerte, werden auch darüber nun die Verwaltungsrichter zu entscheiden haben.

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