"Wenn die letzte Hoffnung beim Denkmalschutz gelandet ist, dann möchte ich nicht der Hoffende sein", hat ein SZ-Leser nach Lektüre des jüngsten Berichts über Neubaupläne im Herzogpark geschrieben. In diesem Fall jedoch trog sein Pessimismus. Vier Monate nach dem Start der Prüfung hat das Landesamt die beiden Häuser an der Mauerkircherstraße 17 und 19 in die Denkmalliste aufgenommen. Die Eigentümerfamilie will offenbar dagegen klagen.
Die Eigentümer, denen die Häuser seit Juni 2022 gehören, teilten einige der 22 Wohnungen in WG-Zimmer auf und riefen dazu Quadratmeterpreise von 100 Euro auf, was bei möbliertem Wohnen keinen Mietwucher darstellt. Im Juni 2023 fragten sie bei der Stadt an, ob Umbauten und ein fünfgeschossiger Neubau samt dreistöckiger Tiefgarage im Innenhof zulässig seien. Dagegen protestierten im August etwa 60 Anwohner, worauf die Voranfrage zurückgezogen, im November aber eine geringfügig veränderte neue eingereicht wurde.
Eine rechtliche Handhabe gegen diese Nachverdichtung hat die Stadt nicht, denn im südlichen Herzogpark gibt es keinen Bebauungsplan. In so einem Fall muss genehmigt werden, was so oder so ähnlich schon in der Umgebung zu finden ist. Und im Fall Mauerkircherstraße liegt der Präzedenzfall direkt gegenüber.
Doch im Januar teilte die Stadt den Eigentümern mit, dass ihr Antrag für maximal 17 Monate zurückgestellt und die Denkmaleigenschaft der beiden Häuser geprüft werde. Anders als 14 andere Anwesen im Karree waren sie bis dahin nicht unter Schutz gestanden. Das hat sich geändert. Wie Lea Kramer als Sprecherin des Landesamts bestätigt, sind sie mit dem Aktenzeichen D-1-62-000-11139 jetzt in der Denkmalliste erfasst. Der Text lautet: "Doppelmietshaus, viergeschossige verputzte Satteldachbauten mit achsensymmetrischen vierachsigen Straßenfassaden und überhöhten aufwändig profilierten Eingangsportalen mit Steingewänden, von Ignaz Schraudolph, 1936".
Begründet wird die Denkmaleigenschaft mit der Gestaltung der Gebäude selbst, aber auch mit dem städtebaulichen Kontext. Er zeige die "Entwicklung des Bauens und Wohnens in Bogenhausen im frühen 20. Jahrhundert zwischen Späthistorismus, Jugend- und Heimatstil und einer - münchenspezifisch - gemäßigten Moderne, wie sie hier am Beispiel der Nr. 17 und 19 anschaulich überliefert ist".
Welche Auswirkungen der Denkmalschutz auf die Neu- und Umbaupläne der Eigentümer hat, prüft die Stadt jetzt. "Weiterführende Auskünfte sind daher momentan nicht möglich", teilt das Planungsreferat mit. Die Eigentümer selbst, die sich auf SZ-Anfrage nicht geäußert haben, haben dem Vernehmen nach bereits eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht angekündigt. Damit lässt sich gerichtlich klären, ob ein Bauwerk die Voraussetzungen eines Denkmals erfüllt oder nicht.