Süddeutsche Zeitung

Martinsried:Planegg hält am grünen Wall fest

Umgehungsstraße wird weiter nördlich geführt, den Investor eines Gewerbeareals will man zu einem Tausch bewegen

Von Rainer Rutz, Martinsried

Die Anwohner der Röntgen- und der Fraunhoferstraße in Martinsried haben sich durchgesetzt: Der grüne Wall zwischen beiden Straßen soll weitgehend bleiben, er muss nicht dem Bau einer Umgehungsstraße weichen. Nach stundenlangen Debatten setzte sich im Gemeinderat die Lösungsvariante der Rathaus-Verwaltung durch, die zuvor auch schon die FDP-Fraktion für sich reklamiert hatte. Wiederholt hatten sich Anwohner für die Erhaltung des als Trenngrün geltenden Walls ausgesprochen und es damit der Gemeinde und den Planern schwer gemacht, die ursprüngliche Variante einer Umgehungsstraße an dieser Stelle aufrechtzuerhalten. Ursprünglich war geplant, die von Süden kommende Umgehung durch den Wall zu führen oder diesen sogar ganz einzuebnen. Auch den Bau eines Tunnels hatte die CSU ins Spiel gebracht, er wurde aber aus Kostengründen abgelehnt.

Die Pläne sehen nun wie folgt aus: Der ursprünglich geplante vier- bis fünfstöckige Bau eines Gewerbekomplexes an dieser Stelle wird so nicht weiter verfolgt. Man will den Anschluss der Westumfahrung an die Fraunhoferstraße erreichen, indem man die Straße nördlich des Walls führt. Der Investor, der auf dem angrenzenden Jaschek-Grundstück bauen will, soll ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück aus Gemeindeeigentum erhalten, im Gegenzug soll er der Kommune 500 Quadratmeter eines Streifens verkaufen. So wäre gewährleistet, dass der größte Teil des Walls erhalten bleiben kann.

Keine Einigkeit herrschte im Gemeinderat darüber, wie viel Baurecht man dem Investor zubilligen soll. Die Gemeinde geht von rund 4500 Quadratmetern Geschossfläche aus, das Gebäude würde dann auch einen städtebaulichen Schwerpunkt setzen. Herbert Stepp von der Gruppe 21 hält 2500 Quadratmeter für ausreichend, ansonsten gäbe es eine Baurechtsmehrung von 80 Prozent. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung über das Baurecht soll nun später fallen, wenn die Planungen für Umgehung und Bebauung fortgeschritten sind.

Die geplante Umgehungsstraße erfordert - jedenfalls aus technischer Sicht - keinen zusätzlichen Lärmschutz. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das die Gemeinde Planegg vor einigen Monaten in Auftrag gegeben hatte. Claudia Hentschel vom Büro Hentschel Consult erklärte in der Gemeinderatssitzung, die Untersuchungen hätten sich auf vier mögliche Planfälle konzentriert, von einer unveränderten Situation bis hin zu den diskutierten Varianten einer Westanbindung der Umgehungsstraße. Ausgegangen sei man dabei von einer zugelassenen und wünschenswerten Höchstgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer von 60 Stundenkilometern. Möglich, so Hentschel, seien aber auch Tempo 80 und sogar Tempo 100, da die Straße im Außenbereich liege.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass lediglich ab einer Höhe, die einem fünften Stockwerk entspricht, Lärmschutz notwendig werde. Dies allein rechtfertige aber "keinen Anspruch auf aktiven Schallschutz". Nach Ansicht der Rathaus-Verwaltung gibt es sogar insgesamt keinen Grund für Lärmschutz. Grundsätzlich werde die Westumfahrung ohnehin den derzeitigen Lärmpegel etwa auf der Röntgenstraße deutlich senken. Sollte man sich dennoch für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen entscheiden, müssten die entsprechenden Wände 80 Meter lang und sechs Meter hoch sein und in einem Abstand von drei Metern zur Straße stehen.

In der Diskussion bemängelte vor allem Herbert Stepp (Gruppe 21) die Ergebnisse des Gutachtens. Lege man dessen Werte zugrunde und handle auch danach, verabschiede sich die Gemeinde "von ihren eigenen Lärmschutz-Standards". Die habe die Gemeinde schließlich schon 2014 nach einem Antrag der Gruppe 21 mit deutlich niedrigeren Werten, als es die deutsche Lärmschutzverordnung zulasse, verabschiedet. Ursula Janson vom Bauamt entgegnete, noch sei nichts entschieden. Der Gemeinderat könne nach eigenem Ermessen handeln - um seine Lärmschutz-Standards durch Baumaßnahmen oder weitere Tempolimits zu erreichen.

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SZ vom 30.07.2019
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