Mario Adorf führt einen illustren Reigen an: Steffi Graf, Nelson Mandela, Michael Schumacher, Mutter Theresa und ähnlich Prominente zieren die jeweiligen Umschlagseiten einer renommierten zwanzigbändigen Lexikon-Reihe.

In einer früheren Ausgabe des Brockhaus hatte auf Band 1 noch Altkanzler Adenauer den Buchstaben "A" repräsentiert. Doch dann war dem Bibliographischen Institut der weltbekannte Schauspieler Adorf offensichtlich als zeitgemäßere Galionsfigur erschienen. Die meisten Leute würden sich über so viel Ehre wahrscheinlich freuen.
Nicht so Adorf: Er ließ den Verlag durch seinen Anwalt Gunter Fette auf 30.000 Euro und eine Unterlassungserklärung verklagen. Doch es dürfte ein langer Weg für den Schauspieler werden, sollte er dieses Ziel weiterhin im Auge haben. Denn in erster Instanz hat das Landgericht München I am Mittwoch die Klage abgewiesen.
Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner bemühte sich zunächst, einen schon mal angedachten Vergleich wieder aus der Versenkung zu holen. Adorf ist ein großer Verehrer seines Kollegen Armin Müller-Stahl und hätte sich über eine limitierte Sonderedition der Brockhausreihe von 2007 gefreut, in der Müller-Stahl mit Lithographien die Buchrücken gestaltet hatte.
"Einfach genial", nannte der Vorsitzende diese Idee. Doch leider wurde auch im zweiten Anlauf nichts daraus. Denn mit nur 2000 Euro als Draufgabe für das angefallene Anwaltshonorar wollte sich Adorfs Jurist nicht zufrieden geben. Und die Edition sei ohnehin vergriffen, sagte Brockhaus-Anwalt Thomas Glückstein.
Sofort verengte sich das Verhandlungsthema auf den Austausch von Rechtsmeinungen, bei dem sich die Advokaten mit Auszügen aus Musterurteilen traktieren. "Wir müssen nach vorne schauen", mahnte der Vorsitzende nach einiger Zeit.
"Einer von Ihnen wird sich in vier bis fünf Jahren beim Bundesgerichtshof vielleicht ärgern, dass er sich hier und heute nicht vergleichen wollte", versuchte er noch einmal eine gütliche Regelung anzuschieben - bis dahin würden nämlich wirklich hohe Gerichts- und Anwaltskosten aufgelaufen sein.
Der Streitwert liegt immerhin bei 133.733 Euro. Steiner zitierte den von Adorf verkörperten Generaldirektor Heinrich Hafferloher in der Kultserie Kir Royal, wo er Klatschreporter Baby Schimmerlos gedroht hatte: "Ich scheiß dich so was von zu mit meinem Geld."
Auch Adorf könne es doch nicht wirklich ums Geld gehen, meinte der Richter und schickte beide Anwälte los, noch einmal mit ihren Mandanten zu telefonieren. Fette, der Adorf bei Dreharbeiten in Paris erwischt hatte, kam aber kopfschüttelnd wieder zurück:
Sein Mandant habe nichts gegen den Eintrag im Lexikon, wolle aber keinesfalls mit seinem Porträt auf dem Umschlag, der auch für Reklameflyer abfotografiert worden war, für Brockhaus werben.
Die 9. Zivilkammer wies daraufhin die Klage ab. "Der Fall stand auf Messers Schneide", sagte der Vorsitzende nur. Man hätte die juristisch hoch interessante Frage auch guten Gewissens andersherum entscheiden können, deutete er an.
Die ausführliche Begründung folgt erst in einigen Wochen. Bis dahin will Anwalt Fette warten, ob er Berufung einlegt - hält das aber für wahrscheinlich.