Er hatte sogar über einen Telegram-Kanal Werbung für die gute Qualität der Ware gemacht, die er imstande sei zu liefern: Marihuana. Sofern gewünscht, gerne auch in großen Mengen.
Am 3. Juni vergangenen Jahres hatte sich Deniz D. mit dem 21-jährigen I. in der Schmalkaldener Straße in Milbertshofen verabredet. Es ging um nicht weniger als drei Kilogramm Marihuana, das den Besitzer wechseln sollte.
Deniz D. bezahlte den Deal mit seinem Leben. Er wurde von dem 21-Jährigen, der sich demnächst vor Gericht verantworten muss, niedergeschossen. Dazu, dass das Drogen-Geschäft zustande kam, hat nach Überzeugung der Richter der neunten Strafkammer am Landgericht München ein Komplize maßgeblich beigetragen: Joel A.
Der 26-jährige Münchner musste sich deshalb seit Anfang März für die Tat verantworten und wurde jetzt wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Der 21 Jahre alte I. war am 3. Juni 2024 von Frankfurt am Main nach München gekommen. Joel A. und er hatten zuvor vereinbart, Marihuana im großen Stil zu verkaufen. Liefern sollte die Droge Deniz D., zu dem sie hierfür Kontakt aufgenommen hatten. Doch die Übergabe der Droge, für die Deniz D. 15 000 Euro verlangte, lief aus dem Ruder. Denn I. soll den Entschluss gefasst haben, Deniz D. zu hintergehen.
Als sie sich in der Schmalkaldener Straße trafen, und D. bemerkte, dass I. ihm die Droge wegnehmen wollte, eskalierte die Situation. Deniz D. zog ein Messer, mit dem er I. ins Bein stach. Daraufhin, so der Vorwurf, griff I. zu einer Pistole und schoss Deniz D. nieder. Er starb noch am Tatort. I. nahm die drei Kilogramm Marihuana und floh.
Da Joel A. die Pistole der Marke Ceska Zbrojovka, Kaliber 6,5 Millimeter Browning, I. gegeben habe, verurteilte das Gericht den 26-Jährigen neben bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge auch wegen fahrlässiger Tötung.
Zugunsten des Angeklagten sei die Kammer davon ausgegangen, sagte der Vorsitzende, Richter Christian Daimer, dass Joel A. die Pistole I. nicht übergeben habe, damit dieser damit töte, sondern „als Mittel um sich gegen einen Angriff zur Wehr zu setzen“.
Zudem ging das Gericht davon aus, dass Joel A. kurz vor der Tat aus dem Audi, mit dem I. vorgefahren war, ausgestiegen war. Vermutlich, so Daimer, habe Joel A. dies nur deshalb getan, damit er „in München nicht als einer bekannt wird, der Leute abzieht“.
Joel A. hatte erst kurz vor Ende des Prozesses Angaben zur Tat gemacht. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht. Gegen die Geschichte, die der Angeklagte präsentiert habe, sei „Schneewittchen und die sieben Zwerge realistisch“, so Richter Daimer in seiner Urteilsbegründung.
Joel A. verkaufte die drei Kilogramm Marihuana später für rund 10 000 Euro. Das Geld, so Richter Daimer, habe der 26-jährige Bürgergeld-Empfänger benötigt, „um ein luxuriöses Leben führen zu können“. Dazu gehörten, so der Vorsitzende, neben „Luxusklamotten“ auch zahlreiche „Bordell-Besuche“.