April ist der Monat der Schlawiner, heißt es beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege. Gemeint sind vor allen Dingen Maibaum-Diebe und Freinacht-Anarchisten. Fällt deren Tun unter Brauchtum oder ist es strafrechtlich relevant? Rechtsanwalt Christoph Knauer, Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), gibt Antwort.
Brauchtum und RechtIst Maibaum-Diebstahl eine Straftat?
Lesezeit: 3 Min.

Hausfriedensbruch, Diebstahl, Erpressung – beim Maibaumklau kommt einiges Bedenkliche zusammen. Ein Münchner Jurist gibt Auskunft, wie der Brauch strafrechtlich bewertet wird. Und wie sieht es mit Unsinn in der Freinacht aus?
Interview von Thomas Becker
