Prozess in MünchenBetrug mit Luxusautos: Jungunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

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Vier Jahre und acht Monate muss ein 32-Jähriger in Haft, der unter anderem einen Lamborghini, der ihm gar nicht gehörte, nach Prag weiterverkaufte.
Vier Jahre und acht Monate muss ein 32-Jähriger in Haft, der unter anderem einen Lamborghini, der ihm gar nicht gehörte, nach Prag weiterverkaufte. Sven Hoppe/dpa

Ein 32-Jähriger ergaunert sich mit der Vermittlung von Fahrzeugen, die ihm nicht gehören, rund eine Million Euro. Vor Gericht kommt er weniger glimpflich davon, als er offenbar erwartet hat.

Von Andreas Salch

Maximilian H. handelte mit Luxusautos und lebte auf großem Fuß. Doch nun steht er vor den Scherben seiner Existenz. Denn nachdem eines seiner Geschäfte mit einer Edelkarosse nicht zustande gekommen war, geriet sein Ein-Mann-Unternehmen prompt in finanzielle Schieflage. Um dieser Situation zu entkommen, schloss der 32-jährige Jungunternehmer unter anderem Provisionsverträge für den Verkauf von Boliden ab, die ihm entweder nicht gehörten oder die er nicht besaß. Der entstandene Schaden beträgt knapp eine Million Euro. Für die krummen Geschäfte verurteilten die Richter der 8. Strafkammer am Landgericht München I Maximilian H. nach vier Verhandlungstagen am Dienstag wegen Betrugs zu vier Jahren und acht Monaten Haft.

Unter anderem hatte H. nach Feststellung des Gerichts Anfang Juni 2023 einem befreundeten Münchner Autohändler versichert, er habe einen Kaufinteressenten in Grünwald für einen Lamborghini Urus Performante MY 23. Damit sich der viel beschäftigte Kunde den Boliden – Höchstgeschwindigkeit 306 Kilometer pro Stunde und damit das schnellste SUV auf dem Markt – in aller Ruhe anschauen könne, wolle er ihm den Wagen direkt vor die Haustüre stellen. Der Händler ließ sich darauf ein und sah den sündhaft teuren Lamborghini nie wieder.

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Maximilian H. hatte die Nobelkarosse nämlich bereits für 360 000 Euro an einen Autohändler in Prag verkauft. Als am 12. Juni 2023 ein Spediteur auf den Hof des Münchner Autohändlers fuhr, ging dieser davon aus, dass der Wagen, wie vereinbart, nach Grünwald gebracht werde. In Wirklichkeit wurde der Lamborghini aber nach Prag transportiert. Ein Beamter des Bayerischen Landeskriminalamtes, der als Zeuge in dem Prozess aussagte, erklärte, der Wagen sei vermutlich nach Russland weiterverkauft worden – ohne Papiere. Denn die hatte der Münchner Händler noch. Auf die Frage des Vorsitzenden, Richter Gilbert Wolf, was man mit einem Luxusauto ohne Papiere in Russland mache, antwortete der Kriminalbeamte: „Das interessiert in Russland niemanden.“

Als Maximilian H. mit seinen betrügerischen Geschäften aufflog, kam er Anfang November 2024 für sechs Wochen in Untersuchungshaft. Inzwischen wohnt er wieder bei seinen Eltern und lebt von deren Unterstützung. Am Ende des dritten Verhandlungstages musste der 32-Jährige bei einer Obergerichtsvollzieherin noch im Sitzungssaal eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Schulden aus seiner Firma, so H., beliefen sich zuletzt auf rund eine Million Euro. Trotz allem blickte der Jungunternehmer bis zur Verkündung des Urteils noch erwartungsfroh in die Zukunft. Auf die Frage von Richter Wolf, wie es nun weitergehen soll, antwortete Maximilian H., er werde bald „ein großes Geschäft abwickeln mit einer Marge von 450 000 Euro“.

Auch den entstandenen Schaden muss der Verurteilte wiedergutmachen

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre und acht Monate Haft für Maximilian H. Der Angeklagte habe „nicht aus Not, sondern aus persönlichem Gewinnstreben heraus gehandelt“, sagte sie. Das Geld aus den Betrugstaten habe der 32-Jährige unter anderem dafür verwendet, um seiner Freundin einen Ferrari zu schenken. Sich selbst gönnte der 32-Jährige Luxusuhren und Markenkleider sowie Übernachtungen in teuren Hotels. Maximilian H.s Verteidiger, Hannes Liedl, plädierte dafür, seinen Mandanten freizusprechen. Denn dieser habe stets gedacht, dass seine Geschäfte gelingen.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte Maximilian H., dass er vom Antrag der Staatsanwältin „geschockt“ sei. Richter Wolf entgegnete dem Jungunternehmer kurz darauf bei der Urteilsbegründung: „Haben Sie gedacht, Sie gehen hier mit Samtpfötchen raus?“ Den entstandenen Schaden über knapp eine Million Euro muss der 32-Jährige wiedergutmachen.

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