Luftreinhaltung:Freistaat muss 4000 Euro Zwangsgeld wegen "Alibi-Planung" bei Dieselfahrverboten zahlen

München: Verkehr Giesing, Tegernseer Landstrasse

Die Luft in München ist zu dreckig - deswegen werden Fahrverbote diskutiert.

(Foto: Stefanie Preuin)
  • Die Deutsche Umwelthilfe prangert seit langem an, dass der Freistaat Bayern nicht genug tue, um für saubere Luft zu sorgen und Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten.
  • Vor dem Verwaltungsgericht hat sie ein Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft gegen Umweltministerin Scharf beantragt.
  • Die Vorsitzende Richterin kritisierte die bayerische Landesregierung heftig, weil bisherige Vorgaben nicht erfüllt wurden.

Aus dem Gericht von Dominik Hutter

Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern wegen seines mangelnden Engagements bei der Luftreinhaltung ein Zwangsgeld von 4000 Euro verhängt. Die kürzlich vorgelegte Fortschreibung des Luftreinhalteplans sei eine "Alibi-Planung", der Abschnitt über Dieselfahrverbote eine "Larifari-Seite", so die Vorsitzende Richterin Martina Scherl. Der Freistaat habe die Forderungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Februar 2017 in keiner Weise erfüllt.

Nun hat die Staatsregierung vier Monate Zeit, um ein neues Konzept vorzulegen, in dem auch Dieselfahrverbote enthalten sind - sonst drohen weitere 4000 Euro Zwangsgeld. Trotz der scharfen Worte der Vorsitzenden Richterin fällt die Strafe damit wesentlich milder aus, als von der Deutschen Umwelthilfe gefordert: Die hatte eine Zwangshaft für Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt. In einem solchen Stadium sei man derzeit noch nicht angelangt, so Scherl.

Das Verwaltungsgericht war von der Deutschen Umwelthilfe angerufen worden, die seit langem mangelndes Bemühen der Behörden um die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid anprangert. Insbesondere müsste ein Konzept für Dieselfahrverbote ausgearbeitet werden, wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) angeordnet hatte.

Dies allerdings sieht der Luftreinhalteplan nach wie vor nicht vor. Freistaat und Stadt begründen dies damit, dass die jetzige Rechtslage einen derartigen Eingriff nicht hergibt. Diese Erklärung reicht jedoch dem Verwaltungsgericht nicht aus. Der VGH habe bewusst nicht die Einführung von Fahrverboten, sondern lediglich die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts verlangt. Die rechtliche Situation soll Ende Februar durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geklärt werden.

Das Verfahren ist nach Einschätzung von Jürgen Resch, dem Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, ein Novum. Es sei sehr ungewöhnlich, dass sich eine Landesregierung ganz offen über Vorgaben eines Gerichts hinwegsetze.

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