Luftreinhaltung:Die CSU sollte sich schämen

Die Staatsregierung soll für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sorgen. (Foto: Florian Peljak)

Gerichte ordnen an, dass die bayerische Staatsregierung ein Konzept für Dieselfahrverbote vorbereiten muss. Doch der Politik ist das völlig egal.

Kommentar von Dominik Hutter

Der Gesetzgeber hat es gut gemeint mit säumigen Staatsorganen. Kommt eine Behörde einem Urteil nicht nach, droht in der Verwaltungsgerichtsordnung ein Zwangsgeld von maximal 10 000 Euro - zahlbar vom Staat an den Staat. Die versteckte Botschaft dieses Kuschel-Paragrafen lautet: Eigentlich ist es nicht vorstellbar, dass sich der Staat bewusst über einen Gerichtsentscheid hinwegsetzt. Das gehört sich nicht; und das ist auch keiner Privatperson vermittelbar, die ja in einem solchen Fall mit drakonischen Sanktionen rechnen muss. Der Staat schont sich selbst.

Der Freistaat Bayern hat das ausgenutzt; er hat sich den Verwaltungsgerichten widersetzt. Das ist ein "Novum", wie das Gericht trocken feststellt. Die CSU-geführte Staatsregierung missachtet die gerichtlich bestätigte Verpflichtung, für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof angeordnet hat, ein Konzept für Dieselfahrverbote vorzubereiten? Geschenkt! Was die Politik nicht will, wird einfach nicht gemacht.

Wer so agiert, muss sich nicht wundern, wenn sich andere Rechtsbrecher darauf berufen. So höhlt man ein Rechtssystem aus; die CSU sollte sich schämen. Schlimm ist auch, dass die Staatsregierung nicht einmal einen Gegenentwurf vorweisen kann, wie dem Schadstoffproblem denn wirkungsvoll zu begegnen wäre. Wer eine verträgliche Lösung will, sollte Verkehrsbeschränkungen nicht blindlings bekämpfen, sondern gestalten.

© SZ vom 30.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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