Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt:Rettungsaktion in bester Lage

Lokalpolitiker fordern Erneuerung und Ausweitung der Erhaltungssatzung für das Gärtnerplatzviertel

Von Birgit Lotze, Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt

Viel Fingerspitzengefühl ist notwendig, wenn es um die Erneuerung der Erhaltungssatzung für das Gärtnerplatzviertel geht - das Paradebeispiel für Gentrifizierung schlechthin in Deutschland. Denn das Instrument dient dem Milieuschutz, es soll Aufwertung verhindern und so die Anwohner vor Verdrängung schützen. Doch die Stadt kann sie nicht einfach willkürlich einsetzen, die Erhaltungssatzung hat als Instrument ausgedient, wenn die Gentrifizierung schon fortgeschritten ist, also schon alles aufgewertet ist. So musste 2016 das Satzungsgebiet um den Gärtnerplatz neu abgegrenzt werden, um die Satzung für das Gebiet zu retten. Die Rumfordstraße fiel heraus, ebenso die Fraunhoferstraße zwischen Klenze- und Baaderstraße, große Teile der Klenzestraße, der Cornelius- und der Müllerstraße. Neu angegliedert wurde das Glockenbachviertel.

Nach fünf Jahren steht die Erneuerung der "Erhaltungssatzung für das Gärtnerplatz- und Glockenbachviertel" jetzt wieder an, der Bezirksausschuss Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am Dienstag die Stadt aufgefordert, sie um weitere fünf Jahre zu verlängern. Darüberhinaus soll eine Ausweitung geprüft werden. Dabei sollen insbesondere ein bislang ausgegrenztes Gebiet zwischen Klenzestraße und Reichenbach- und Baaderstraße und die Corneliusstraße nördlich des Gärtnerplatzes geprüft werden.

Iris Wagner (Grüne), die als neue Beauftragte für Wohnungsfragen das Konzept mit ihrem Vorgänger Gerhard Metzger ausgearbeitet hat, bezeichnete die Verlängerung der Erhaltungssatzung als "unerlässlich" für das Viertel. Ohne deren regulierende Wirkung drohe eine "beschleunigte Umstrukturierung mit der Vertreibung ganzer Bevölkerungsschichten und all den negativen Folgen für Bevölkerung und Kommune". Die Erhaltungssatzung biete eine der wenigen Chancen für die Stadt, regulierend einzugreifen. Im Gebiet der Erhaltungssatzung Gärtnerplatz- und Glockenbachviertel gebe es nach wie vor ein hohes Aufwertungspotenzial.

Nach ihren Aufzeichnungen gebe es mindestens vier Häuser mit gültigen Abwendungserklärungen (also Verzicht auf Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie auf Luxussanierungen), die bei einem Auslaufen der Satzung wertlos würden. Auch in den Gebieten, die neu dazukommen sollen, gebe es noch "erhebliches Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial". Wagner erinnerte an ein Haus in der östlichen Fraunhoferstraße, welches vor etwa zwei Jahren verkauft wurde. Da es nicht unter dem Schutz der Erhaltungssatzung stand, habe die Stadt nichts gegen eine drohende Vertreibung der Mieter tun können. "In dem Fall wäre ein Vorkauf durch die Stadt oder eben eine Abwendungserklärung sehr hilfreich gewesen."

Vor fünf Jahren sah die Verwaltung hohe Hürden, die Erhaltungssatzung zu erneuern. Das Viertel wird teils als "gute" und "beste Lage" eingestuft, es seien viele Vermögende und Jüngere zugezogen, es sei bereits immens aufgewertet, hieß es bereits vor fünf Jahren. Statistisch gesehen leben im Satzungsgebiet Gärtnerplatz- und Glockenbachviertel weniger Kinder, Jugendliche und ältere Bewohner als im städtischen Durchschnitt, die Kaufkraft ist mit rund 35 000 Euro jährlich weit über dem Münchner Durchschnitt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: