Süddeutsche Zeitung

Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt:Milieuschutz in Gefahr

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Verschärfung der Kriterien von Erhaltungssatzungen gefordert

Von Birgit Lotze, Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt

Wie lange das Gärtnerplatz- und das Glockenbachviertel noch unter Milieuschutz gehalten werden können, ist fraglich. Die geltende Erhaltungssatzung läuft Ende Mai aus, turnusgemäß alle fünf Jahre muss die Stadt eine Bestandsaufnahme machen, ob die Verhältnisse noch zu den Kriterien passen. Schon vor fünf Jahren sah die Verwaltung hohe Hürden, eine Erneuerung der Erhaltungssatzung plausibel zu begründen. Das Viertel wurde da bereits teils als "gute" und "beste Lage" eingestuft, welchen Bestand solle man noch vor Gentrifizierung schützen, es sei alles immens aufgewertet, hieß es.

Statistisch gesehen hat ein Gärtnerplatz-Anwohner monatlich mehr als 500 Euro mehr zur Verfügung als der durchschnittliche Münchner. Im Satzungsgebiet Gärtnerplatz- und Glockenbachviertel leben weniger Kinder und Jugendliche, weniger ältere Bewohner und weniger Ausländer als im städtischen Durchschnitt. Nur durch eine Verschiebung des Satzungsgebiets nach Südwesten hin, wodurch der Block zwischen Fraunhofer-, Blumen- und Reichenbachstraße inklusive des zum Luxusturm "The Seven" umgebauten ehemaligen Heizkraftwerks an der Müllerstraße herausfiel, konnte der Stadtrat 2016 nochmals eine Verlängerung der Satzung ermöglichen.

Der Bezirksausschuss (BA) ist der Meinung, das Milieu des Viertels "ist weiterhin enorm bedroht von preistreibenden und verdrängenden Investitionen in Betongold". Er will die kürzeren Verkaufsfrequenzen und das bedrohte Kleingewerbe in die Erhaltungssatzung aufnehmen und hat die Stadt in einem Antrag einstimmig aufgefordert, die Kriterien für Milieuschutz an aktuelle "bedrohende Entwicklungen" anzupassen. Die Entwicklung in begehrten Vierteln wie Gärtnerplatz und Glockenbach erreiche verzögert auch andere Stadtteile, das gefährde die "Münchner Mischung". Berücksichtigt werden müssten in der angepassten Erhaltungssatzung über Bevölkerungsstruktur, Einkommen und Wohnungsmieten hinaus auch die Verkaufspreise von Wohnungen und die Verkaufsfrequenz. Ebenso müssten die Mieten des Kleingewerbes erfasst werden und der Anteil der Mieten am Einkommen.

Da ein Rechtsgutachten zum Thema Erhaltungssatzungen noch ausstehe, empfehle man der Stadt zunächst die Verlängerung der noch bis Mai geltenden Satzung für ein Jahr. "Wir hoffen, dass anschließend doch noch eine weitere Verlängerung oder sogar eine unbefristete Satzung möglich ist", sagten die Initiatoren des Antrags, die Beauftragte für Wohnungsfragen Iris Wagner (Grüne) und die im BA federführend für Sozialthemen zuständige Beate Bidjanbeg (SPD).

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Quelle:
SZ vom 08.04.2021
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