Lou Bega gegen Pérez Prado:Juristentanz um Mambo No. 5

Der Münchner Sänger Lou Bega erhebt Anspruch auf das Urheberrecht und die Tantiemen an seinem Sommer-Hit von 1999.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wahrscheinlich gibt es niemanden zwischen acht und 80, der den MamboNo.5 nicht kennt: " A little bit of Monica . . .". Monatelang war der Hit in den Charts. Er wurde weltweit Millionen Mal verkauft, brachte zig Gold- und Platinauszeichnungen ein.

Der Schwabinger David Lubega, bekannt als Lou Bega, zog damit als "special guest" der Sängerin Cher durch die USA, wurde vom marokkanischen Herrscher zur königlichen Geburtstagsfeier eingeflogen und brachte Bierzelte ebenso wie voll besetzte Stadien bis nach Kasachstan zum Kochen.

Auf fremdem Mist gewachsen

Doch dieser Super-gute-Laune-Song ist nicht auf dem Mist von Lou Bega und seinem Komponistenkumpel Christian "Zippy" Pletschacher gewachsen - nicht ganz jedenfalls. Das Stück geht mehr oder weniger auf den gleichnamigen "Mambo No.5" von Pérez Prado zurück.

Der gebürtige Kubaner war in den 50er Jahren der anerkannte "King of Mambo". Als Lou Bega auf dem Höhepunkt seines Hits nach Mexiko ans Grab von Prado reiste, berichtete das dortige Fernsehen live und in der Hauptnachrichtensendung.

Und mit der Erbin dieses Musikers streitet Bega jetzt ums Geld. Dieser Rechtsstreit ist vielschichtig, juristisch außerordentlich kompliziert und verlangt zudem musikalische Kenntnisse. Da trifft es sich gut, dass der Berichterstatter für diesen Fall in der auf Urheberrecht spezialisierten 21. Kammer beim Landgericht MünchenI, Peter Guntz, zugleich auch ausgebildeter Musiker ist.

Nur für Text und Darbietung kassiert

Kurz gefasst geht es um folgendes: Bega und Pletschacher begehren die Feststellung, dass sie gemeinsam die alleinigen Urheber an ihrem Hit Mambo No.5 seien, der in ihrer Fassung den Namenszusatz "A little bit of..." trägt; und ebenso an dem hierauf aufbauend etwas später herausgebrachten Hit "Bob the Builder".

Denn ein in Hamburg sitzender Verlag, der in Deutschland die Rechte der Urfassung des Prado-Mambos besitzt, hatte gegenüber der deutschen Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten Gema angegeben, dass es sich bei diesen beiden Bega-Hits jeweils nur um eine Werkvariante und damit um eine Bearbeitung der Urfassung ohne eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit handle.

Folglich kassierten Lou Bega und sein Produzent Goar Biesenkamp bisher praktisch nichts für die Musik, sondern nur für Text und Darbietung. Ein Prozess Produzent gegen Verlag läuft parallel. Zunächst werden vor allem Auskünfte über die Höhe der von der Gema ausgeschütteten Tantiemen verlangt - die übliche Vorbereitung für einen Schadenersatzprozesses. Es dürfte um ein bis zwei Millionen Euro gehen.

70 Prozent Bega, 30 Prado

Wie viel Prado steckt also im Bega-Mambo? Das ist die Kernfrage, die wahrscheinlich Gutachter beantworten müssen. Einige Fachleute sagen, von Prado seien zwar der Rhythmus und die Harmonien, Bega habe aber durch die Melodie ein eigenes Werk daraus gemacht.

Klägeranwalt Professor Paul Hertin, der in Gerichtssälen auch schon mal vorsingt, würde der Prado-Erbin zwar freiwillig einige Prozente zugestehen. Gegenanwalt Professor Hartwig Ahlberg darf aber keinen Vergleich eingehen. Das Gericht tat gestern schon mal eine vorläufige Meinung kund: 70 Prozent Bega, 30 Prado. Entschieden wird aber erst im Mai.

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