London-Reise des Münchner OB-Kandidaten:Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Dieter Reiter

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Unter Druck: Dieter Reiter (SPD). (Foto: Robert Haas)

Dem OB-Kandidaten der Münchner SPD droht juristischer Ärger: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Dieter Reiters London-Trip wegen des Verdachts der Vorteilsnahme. Der Wirtschaftsreferent hatte sich vom FC Bayern zum Champions-League-Finale einladen lassen und sagt: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen."

Von Dominik Hutter

Die London-Reise von OB-Kandidat Dieter Reiter (SPD) beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch wird derzeit geprüft, ob sich der Münchner Wirtschaftsreferent der Vorteilsnahme schuldig gemacht hat. Sollte sich ein entsprechender Anfangsverdacht ergeben, will die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, in dem dann auch die Rolle des FC Bayern München durchleuchtet wird. Der Verein hat Reiters Kosten für Flug und Unterkunft zum Champions-League-Finale bezahlt und ihn zu einem Festbankett eingeladen.

Zunächst aber prüft die Staatsanwaltschaft, ob Reiters Reise überhaupt genehmigungsfähig war. Die Ermittler werden sich deshalb die Anti-Korruptions-Richtlinien der Stadt ebenso genau ansehen wie die Ausnahme, auf die sich sowohl Reiter als auch Oberbürgermeister Christian Ude berufen. Man wolle klären, ob die London-Tour genehmigungsfähig sei, erklärte Steinkraus-Koch.

Ob die städtischen Richtlinien geeignet oder möglicherweise zu lax formuliert sind, ist nicht Bestandteil der Prüfung. Die Stadt könne selbst entscheiden, welche Maßstäbe sie anlege, sagte der Oberstaatsanwalt. Sie müsse die selbst gesetzten Limits dann aber auch einhalten. Die Staatsanwaltschaft ist von sich aus tätig geworden, es wurde keine Anzeige erstattet.

Reiter selbst konnte am Freitag nichts zu der Prüfung sagen: "Ich habe davon keine Kenntnis. Ich habe alle Vorschriften eingehalten."

Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) reagierte erfreut auf die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft. "Ich begrüße das sehr", erklärte er, "denn auf diese Weise wird herauskommen, dass die Reise in keinster Weise zu beanstanden ist". Die ausdrückliche Zustimmung des Oberbürgermeisters, die Reiter vorweisen kann, mache eine Ausnahme von den städtischen Richtlinien möglich - ein Passus, der für alle Mitarbeiter gelte. Ganz unabhängig von einer allgemein gültigen Ausnahmeregelung für städtische Referenten, die ohnehin schon eine Aufweichung der ansonsten sehr strikten Vorgaben vorsieht.

In den "Richtlinien zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken" ist detailliert aufgeführt, was kommunale Mitarbeiter - vom Müllmann bis zum Hauptabteilungsleiter - an Zuwendungen annehmen dürfen. Seine Referenten sieht Ude angesichts ihrer herausgehobenen Position in einer Sonderrolle und hat Ausnahmen verfügt. So ist die Annahme von "üblichen, angemessenen Bewirtungen" bei dienstlichen Anlässen erlaubt, ebenso wie eventuell entstehende Reise- und Hotelkosten. Ude bittet allerdings ausdrücklich "um Zurückhaltung und das notwendige Fingerspitzengefühl".

© SZ vom 22.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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