OktoberfestWarum der Gerichtsvollzieher Lilly Becker auf der Wiesn pfändete

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„Ohne Schlagzeile geht es eben nicht“: Lilly Becker beim Wiesn-Start im „Wildstuben“-Zelt.
„Ohne Schlagzeile geht es eben nicht“: Lilly Becker beim Wiesn-Start im „Wildstuben“-Zelt. (Foto: Bojan Ritan/Getty Images)

Zwischen der Dschungelkönigin und der „Bild“-Zeitung gibt es juristischen Streit. Wurde sie deshalb auf dem Oktoberfest öffentlich vorgeführt?

Von René Hofmann

Das Oktoberfest als Bühne, um eine prominente Figur öffentlich vorzuführen, der man eins auswischen will? So soll es Sharlely, genannt „Lilly“ Becker ergangen sein, an diesem Samstag im „Wildstuben“-Zelt, wohin sie als Stargast zum Anzapfen des ersten Fasses geladen war, aber erst eine Pfändung erlebte, bevor sie den Schlegel schwang. Die Aktion sei „unangemessen“ gewesen, von der Bild-Zeitung ausgegangen und habe lediglich dem Ziel gedient, „zum wiederholten Male das Ansehen von Lilly Becker zu beschädigen“, so ihr Anwalt Michael Scheele. Das im Axel-Springer-Verlag erscheinende Boulevard-Medium weist diese Darstellung zurück.

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