Politik in München:Lilienthal wird für Aufruf zur "Ausgehetzt"-Demo nicht bestraft

Lesezeit: 2 Min.

  • Matthias Lilienthal, Intendant der Kammerspiele, wird von der Stadt nicht gemaßregelt. Kulturreferent Hans-Georg Küppers hat eine entsprechende Forderung der Rathaus-CSU zurückgewiesen.
  • Es sei "sehr fraglich", ob man den Intendanten eines städtischen Theaters zu strikter Neutralität verdammen könne.
  • Der Streit zwischen der CSU und den Münchner Theatern war entstanden, weil diese zur Teilnahme an der "Ausgehetzt"-Demonstration aufgerufen hatten.

Von Dominik Hutter

Matthias Lilienthal, der Intendant der Münchner Kammerspiele, muss für seinen Aufruf zur "Ausgehetzt"-Demonstration keine dienstrechtlichen Konsequenzen fürchten. Kulturreferent Hans-Georg Küppers hat diese Forderung der Rathaus-CSU nun offiziell zurückgewiesen. Die Konservativen hatten mit Hinweis auf die gebotene parteipolitische Neutralität städtischer Institutionen verlangt, dass Lilienthal die Beteiligung an der Kundgebung untersagt und er zudem gemaßregelt wird. Ersteres, so Küppers, habe sich ja schon erledigt - die Demo hat längst stattgefunden, am 22. Juli nämlich. Der Intendant habe aber ohnehin nichts Verwerfliches getan.

Der Streit zwischen der CSU und den Münchner Theatern hatte sich an der Unterstützung der Kulturinstitutionen für eine Demo entzündet, die sich erklärtermaßen gegen die Politik der Regierungspartei richtete. Deren Münchner Vertreter wurden angesichts der zu erwartenden Teilnehmerzahl vor der Landtagswahl nervös, forderten Konsequenzen für Lilienthal und boykottieren die Unterzeichnung der Vertragsverlängerung für Christian Stückl, den ebenfalls mit "Ausgehetzt" sympathisierenden Intendanten des städtischen Volkstheaters. Martin Kušej, der Chef des staatlichen Residenztheaters, erklärte sich kurz später mit den Kollegen solidarisch.

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Küppers hält es allerdings für "sehr fraglich", ob man den Intendanten eines städtischen Theaters zur strikten Neutralität verdammen kann. In Lilienthals Vertrag jedenfalls sei kein solcher Passus enthalten. Und weil der bewusst politisch agierende Künstler sich in der Vergangenheit schon mehrmals unbeanstandet gegen Rassismus und Ausgrenzung engagiert hatte, sei eine "Dienstaufsichtsmaßnahme mit Rechtsrisiken behaftet".

Der Kulturreferent verweist zudem auf die Freiheit der Kunst. Eine städtische Bühne dürfe selbstverständlich gesellschaftskritische oder politische Werke aufführen - auch wenn es gegen einzelne politische Strömungen gehe. Es sei kein Einschreiten angezeigt, wenn die Kammerspiele für die politische und gesellschaftskritische Ausrichtung ihres Hauses werben und damit öffentlich in Erscheinung treten. Die Stadt habe sich mit der Berufung Lilienthals bewusst für eine "Öffnung des Hauses" entschieden. Die Kunstfreiheit müsse mit dem Gebot von Sachlichkeit und Neutralität abgewogen werden.

Dass sich Küppers für das Primat der Kunstfreiheit entschieden hat, liegt auch an einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Die hatten in puncto Neutralität für entscheidend erklärt, welche Funktion ein Amtsträger ausfüllt und welche politische Wirkung er damit entfaltet. Die "Wirkmacht kraft Amtsstellung" sei bei Lilienthal aber überschaubar, der Intendant verfüge über keinerlei hoheitliche Befugnisse. Sein Einfluss auf das Wahlverhalten sei begrenzt.

Für Lilienthal selbst hätten sich die Auswirkungen einer Rüge ohnehin in Grenzen gehalten. Die CSU, unzufrieden mit Ausrichtung und Auslastung der Kammerspiele, hatte schon vor dem Disput durchgesetzt, dass sein 2020 auslaufender Vertrag nicht verlängert wird.

© SZ vom 29.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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