Lerchenau:Nicht ohne Bebauungsplan

Kritik am Gewofag-Bauprojekt an der Schittgablerstraße

Erst vor Kurzem haben Anwohner aus Neuperlach gegen die Baugenehmigung für ein Projekt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewofag Klage erhoben. Sie sehen es als nicht rechtmäßig an, dass sich die Stadt eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigte. Auch im Norden wird die Stadt nun für ihren Umgang mit dem Baurecht kritisiert.

Nach Einschätzung der Regierung von Oberbayern ist die erteilte Genehmigung für das "Wohnen für alle"-Bauprojekt der Gewofag an der Schittgablerstraße rechtswidrig; in Hinblick auf Umfang, Größe, Dichte und Höhenentwicklung des Projekts wäre ein Bebauungsplanverfahren notwendig gewesen, meint die Bezirksregierung. Beurteilt hat die Regierung den Fall, weil der Bürgerverein Lerchenau schon zu Beginn bei der Behörde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht hatte.

Die Regierung widerspricht mit ihrem Ergebnis der Bewertung der Stadt München, dass sich das Vorhaben in die Umgebung einfüge und darum kein Bebauungsplan hätte aufgestellt werden müssen. Die Gewofag plant dreigeschossige Bauten in einem Viertel, das von zweigeschossigen geprägt ist. Auch verstoße die Genehmigung gegen Vorschriften für Abstandsflächen zwischen den geplanten Neubauten und dem Bestand, stellt die Regierung von Oberbayern fest. Da die Baugenehmigung schon erteilt wurde, liege es nun allein an der Stadt, diese nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen, fordert der Bürgerverein Lerchenau. Der Eindruck liege nahe, dass hier ganz bewusst eine städtische Gesellschaft begünstigt worden sei, so der Verein.

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