NS-RaubkunstLenbachhaus restituiert altdeutsches Porträt

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Bei dem Gemälde aus der Sammlung des Amsterdamer Kunsthändlers Jacques Goudstikker handelt es sich um ein Bildnis des Freisinger Hofmeisters Achaz Busch aus dem Jahr 1532, gemalt von Hans Schöpfer dem Älteren (um 1505 bis 1566).
Bei dem Gemälde aus der Sammlung des Amsterdamer Kunsthändlers Jacques Goudstikker handelt es sich um ein Bildnis des Freisinger Hofmeisters Achaz Busch aus dem Jahr 1532, gemalt von Hans Schöpfer dem Älteren (um 1505 bis 1566). Lenbachhaus

Der jüdische Kunsthändler Jacques Goudstikker musste auf der Flucht 1940 alles zurücklassen. Nun hat das Münchner Lenbachhaus ein Gemälde von Hans Schöpfer dem Älteren aus dem 16. Jahrhundert an die Erbin zurückgegeben.

Von Evelyn Vogel

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Die Städtische Galerie im Münchner Lenbachhaus hat ein Gemälde von Hans Schöpfer dem Älteren an Marei von Saher, die Erbin des niederländischen Kunsthändlers Jacques Goudstikker (1897–1940), restituiert. Proaktive Recherchen des Lenbachhauses hatten ergeben, dass das Bild 1940 NS-verfolgungsbedingt entzogen worden war. Eine Rolle spielte damals auch einer aus der obersten Führungsriege des NS-Unrechtsstaates: Hermann Göring, der sich während der Zeit des Nationalsozialismus durch Plünderung jüdischen Eigentums eine riesige Kunstsammlung zusammenraubte.

Im Mai 1940 floh der niederländische Kunsthändler Jacques Goudstikker mit seiner Familie mit dem Schiff aus Amsterdam in Richtung England. Zurück blieben mehr als 1200 Kunstobjekte, die Goudstikker in einem Büchlein, dem sogenannten „Black Notebook“ verzeichnet hatte. Der Kunsthändler sollte nie mehr die Chance haben, sein Eigentum zurückzuverlangen, denn auf dieser Flucht verunglückte er tödlich.

Der Kunsthändler Jacques Goudstikker aus Amsterdam.
Der Kunsthändler Jacques Goudstikker aus Amsterdam. Marei von Saher

Goudstikker galt als einer der wichtigsten Akteure auf dem niederländischen Kunstmarkt vor dem Zweiten Weltkrieg. In dem „Black Notebook“, einem kleinen schwarzen Ringbuch aus Leder mit einem maschinengeschriebenen Register, hatte er kurz vor der Flucht die Kunstwerke sowohl seiner eigenen Sammlung als auch die seiner Kunsthandlung verzeichnet. Nach 1945 diente die Liste als wichtigste Quelle und Nachweis von Goudstikkers Eigentum.

Unter der Nummer 1228 war das „Mansportret“, ein Gemälde von Hans Schöpfer dem Älteren (um 1505 bis 1566), verzeichnet. Es zeigt den Freisinger Hofmeister Achaz Busch im Jahr 1532. Im 16. Jahrhundert war das Bild Teil der „Münchner herzoglichen Kunstkammer“. Anfang der 1920er-Jahre erwarb es Goudstikker aus dem Berliner Kunsthandel. Nachdem Göring es zusammen mit dem Bankier und Spekulanten Alois Miedl beschlagnahmt hatte, verkaufte Miedl es an den Zwischenhändler Wilhelm Henrich. Der wiederum lieferte das Gemälde im März 1941 im Auktionshaus Heinrich Hahn in Frankfurt am Main ein, wo es ein Frankfurter Kunsthistoriker im Auftrag von Konrad Schießl, dem damaligen Direktor der Städtischen Museen München, erwarb. Seither befand sich das Gemälde im Bestand des Lenbachhauses in München.

Nach dem Zweiten Weltkrieg führte Désirée Goudstikker, die Witwe des Kunsthändlers, einen Rechtsstreit gegen die Niederlande, der mit einem Vergleich endet. Die meisten Werke aus der Sammlung Goudstikker blieben unrechtmäßig im Besitz von internationalen Institutionen und Museen. Ende der 1990er-Jahre erhoben die Erben erneut Anspruch auf ihr Eigentum. Nach langjährigen Verhandlungen und einer entsprechenden Empfehlung der niederländischen Restitutiecommissie wurden mehr als 200 Werke restituiert. Weitere Rückgaben von einzelnen Werken folgten. Mehrere Forschungsprojekte widmeten sich dem Fall. Die Rekonstruktion und Aufarbeitung der Sammlung und des Kunsthandelsbestands von Jacques Goudstikker gilt bis heute als exemplarisch für den Umgang mit NS-Raubkunst.

Die Landeshauptstadt München nimmt diesbezüglich eine klare Position ein und setzt sich nachdrücklich für die Restitution von Kulturgut an die ehemaligen Eigentümer oder ihre rechtmäßigen Erben ein auf Basis der Washingtoner Erklärung von 1998. Diese regelt seither – wenngleich auch nicht rechtlich bindend – den Umgang mit Kunstwerken, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und als Raubkunst identifiziert wurden.

Münchens Kulturreferent Anton Biebl betonte aus Anlass der Rückgabe, „die Provenienzforschung und das Restituieren von Kulturgütern tragen zur Aufarbeitung der Geschichte bei und geben den Menschen ein Stück ihrer Vergangenheit wieder“. Deshalb sei es „absolut richtig“, das Gemälde „Achaz Busch“ an die Nachkommen der Familie Goudstikker zurückzugeben. Goudstikkers Erbin Marei von Saher zeigte sich erleichtert und dankbar: „Es ist ermutigend zu sehen, dass das Lenbachhaus das Richtige gegenüber den Opfern der Nazis und ihren Familien tut.“

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