Leibesvisitation an Münchner Schule:Verfahren gegen Jugendbeamten eingestellt

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An der Friedrich-List-Wirtschaftsschule durchsuchten Beamte 29 Schüler, teils bis auf die Unterwäsche. (Foto: Jakob Berr)

Polizisten ließen eine ganze Schulklasse zur Leibesvisitation antreten - wegen fünf Euro. Einige Jugendliche mussten entwürdigende Intimkontrollen über sich ergehen lassen. Nun wird das Verfahren gegen den verantwortlichen Beamten eingestellt - weil die Eltern auf einen Strafantrag verzichten.

Von Susi Wimmer

Der 44-jährige Jugendbeamte, der im November vergangenen Jahres an einer Münchner Schule wegen eines angeblichen Diebstahls eine ganze Klasse zur Leibesvisitation antreten ließ, wird sich dafür nicht vor Gericht verantworten müssen. "Keiner der Erziehungsberechtigen hat einen Strafantrag gestellt, deshalb mussten wir das Verfahren einstellen", sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Nur bei einer Anzeige der Eltern wegen Beleidigung hätte die Behörde ermitteln können. Der Vorwurf der Nötigung sei nicht haltbar, so Steinkraus-Koch.

Die Polizeiaktion muss für einige der 13- bis 16-jährigen pubertierenden Jugendlichen traumatisch gewesen sein. Ausgerechnet ein Jugendbeamter, der an der Schule seit Jahren bekannt und beliebt war, hatte völlig überzogen agiert, wie selbst die Polizei einräumte. Der 44-jährige Markus M. sollte an der Friedrich-List-Wirtschaftsschule am 27. November ein Präventionsprojekt für Jugendliche abhalten. Das Projekt soll ausgerechnet Gewaltfreiheit und Zivilcourage fördern.

Doch gegen das Handeln des Polizeibeamten trauten sich weder Lehrer noch Schüler aufzubegehren Nachdem eine Schülerin behauptet hatte, während des Projektes seien ihr fünf Euro aus der Jacke gestohlen worden, gab der Beamte zunächst dem mutmaßlichen Dieb Gelegenheit, den Schein anonym zurückzugeben. Als das nicht funktionierte, forderte er Verstärkung an.

Sie blieben heulend und verstört zurück

Kollegen von der Altstadtwache rückten an und postierten sich auf den Toiletten. Dann mussten sich die 29 Schülerinnen und Schüler einzeln durchsuchen lassen. Bei einigen wurde nur die Kleidung durchsucht, andere mussten sich bis auf die Unterwäsche ausziehen. Ein 14-jähriger Junge wurde gezwungen, die Unterhose nach unten zu ziehen und sich im Analbereich kontrollieren zu lassen. Wenn er sich nicht ausziehe, so soll der Beamte gedroht haben, werde er Anzeige gegen den Jungen erstatten.

Mädchen kamen heulend aus der Toilette, Lehrer blieben verstört zurück, das Schulreferat berichtete von einem "Gefühl der Überrumpelung". Selbst Innenminister Joachim Herrmann erklärte, "diese Durchsuchungen waren völlig überzogen, nicht verhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig".

Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts der Nötigung im Falle des 14-jährigen Jungen. Doch offenbar kam man zu dem Schluss, dass sich der Polizist nicht strafbar gemacht hatte. Grundsätzlich sei der Beamte befugt, bei Verdacht auf einen Diebstahl eine Leibesvisitation durchzuführen, so die Staatsanwaltschaft. Und mangels Anzeigen der Erziehungsberechtigten komme auch ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis nicht in Frage.

Der Jugendbeamte wurde nach Veröffentlichung des Vorfalls in den Medien in den normalen Wachdienst versetzt. Ob ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird, ist noch offen. Das Verfahren wegen des angeblichen Fünf-Euro-Diebstahls wurde eingestellt. Ob es die Tat je gegeben hat, bleibt fraglich.

© SZ vom 04.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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