Langer Prozess:"Parkhaus-Mörder" will Entschädigung vom Freistaat

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Seit neun Jahren sitzt der "Parkhaus-Mörder" Benedikt T. im Gefängnis. Bis heute beteuert der 40-Jährige seine Unschuld. Sein Verteidiger will deshalb den Indizienprozess neu aufrollen - doch die Justiz arbeitet nun einmal langsam. Zu langsam, wie Anwalt Peter Witting meint. Deshalb wollen er und sein Mandant die Justiz nun mit juristischen Nadelstichen antreiben. Der verurteilte Mörder verlangt eine Entschädigung von 1500 Euro: wegen überlanger Dauer des Wiederaufnahmeverfahrens. Am Donnerstag wurde darüber vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Das Ergebnis wird T. nicht gefallen: Es lautet sinngemäß: "bitte warten".

"Bence" T. soll 2006 seine Tante umgebracht haben, die Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer. So hat es das Landgericht München I im August 2008 festgestellt und dazu die besondere Schwere der Schuld betont: Wegen Mordes und Diebstahls in drei Fällen soll der Münchner lebenslang in Haft bleiben. Die dagegen eingelegte Revision blieb erfolglos.

Um ein Wiederaufnahmebegehren untermauern zu können, hatte Witting 2012 ein Zivilverfahren vor dem Landgericht München I angestrengt. Nur vordergründig ging es darin um die Frage, ob T. als verurteilter Mörder erbunwürdig sei. Am Ende erklärte das Zivilgericht nach neuer Beweisaufnahme tatsächlich die Urteilsbegründung des Strafgerichts für fragwürdig. Die so zu Tage geförderten "entlastenden Erkenntnisse", präsentierte Anwalt Witting dann im Oktober 2012 der Strafjustiz.

Warum sich eine Entscheidung so lange hinzog

Zu entscheiden über eine Wiederaufnahme hatte die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Die ließ sich damit bis Dezember 2014 Zeit und verwarf schließlich den Antrag als unzulässig. Aber schon zuvor, weil selbst nach einer Rüge im Februar 2014 noch immer noch nichts passiert sei, hatte Witting für seinen Mandanten die Entschädigungsklage eingereicht. "Auch ein rechtskräftig zu lebenslanger Haft Verurteilter darf erwarten, dass sich die Justiz mit seinem umfassend begründeten und auf abweichende Erkenntnisse aus dem Zivilverfahren gestützten Antrag zeitnah befasst", sagte er. Der beklagte Freistaat hält den Zeitablauf für akzeptabel.

Das Oberlandesgericht hörte nun als Zeugen den Richter an, der in Augsburg als Berichterstatter für den Wiederaufnahmeantrag zugeständig gewesen war. Mit wenig erhellendem Ergebnis: Dessen 8. Strafkammer war damals nicht zuletzt durch die Augsburger Polizistenmörder-Prozesse bis zur Oberkante belastet. Der OLG-Zivilsenat wollte daraus am Donnerstag noch keine Schlüsse ziehen - vielleicht müsse das Entschädigungsverfahren ausgesetzt werden, bis auch der OLG-Strafsenat entschieden habe, bei dem der Wiederaufnahmeantrag derzeit liegt. Der Zivilsenat wird seine Entscheidung am 8. Juni verkünden.

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